Kompetenz im Denkmalschutz erhalten
Der Denkmalschutz muss in Nordrhein-Westfalen auch künftig als gesellschaftlicher Auftrag über die Generationen hinweg verstanden werden. Mit dieser klaren Haltung positionierte sich der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in seiner Sitzung am 29. Juni in der Diskussion um die laufende Novellierung des Landesdenkmalschutzgesetzes.
„Neue Akzente wie der Landesdenkmalrat, der Landesdenkmalschutzpreis und die Gleichstellung von Gartendenkmälern sind gute Vorhaben, um den baukulturellen Diskurs in Fragen des Denkmalschutzes zu befördern“, bekräftigte Präsident Ernst Uhing. Nicht zielführend sei dagegen die Absicht im vorliegenden Novellierungsentwurf, die Zuständigkeiten der Ämter für Denkmalpflege im Rheinland und in Westfalen zu beschneiden.
„Auf die große Kompetenz der Landeskonservatoren und ihrer Teams zu verzichten, wäre ein Fehler und zum Schaden unseres Landes“, stellte Präsident Uhing unter Zustimmung des Kammervorstands klar. Angesichts der Ziele der Nachverdichtung und der Sanierung des Gebäudebestandes sei der Denkmalschutz eine Aufgabe von wachsender Bedeutung.
Es wäre nicht zielführend, auf die bewährte fachliche Kompetenz der Landesdenkmalämter zu verzichten.
Landesbauordnung NRW
Um die Arbeit im Bestand voranbringen zu können, bedarf es nach Auffassung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen neuer Instrumente im Bauordnungsrecht. Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann berichtete dem Vorstand von der Anhörung im Landtag NRW zur Novellierung der Landesbauordnung, in der er deutlich gemacht habe, dass der Berufsstand dringend auf die Verabschiedung der verbesserten Fassung der Landesbauordnung warte.
„Wir haben im Vorfeld intensiv gefordert, eine Innovationsklausel einzuführen. Das ist auf positive Resonanz getroffen“, sagte Markus Lehrmann. Erfolgreich sei die AKNW auch in ihrer berufspolitischen Hintergrundarbeit gewesen in dem Ziel, dass der Kreis der Bauvorlageberechtigten nicht ausgeweitet wird. „Die Bauvorlage bleibt bei uns in NRW ordnungsrechtlich klar geregelt: Bauvorlageberechtigt sind die besonders qualifizierten freien Berufe, die vielfältigen berufsrechtlichen Pflichten unterliegen – und das sind insbesondere Architektinnen und Architekten“, unterstrich Kammerpräsident Ernst Uhing.
Materialgipfel des Landes
Die Kostenexplosionen auf den internationalen Baustoffmärkten beschäftigte am 10. Juni einen Verbund betroffener Landesministerien, Kammern und Verbände. Wie Präsident Uhing als Teilnehmer des sogenannten Materialgipfels berichtete, lag der Fokus des von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart moderierten Expertengesprächs auf dem Thema „Holz“. Ernst Uhing betonte, dass auch Material wie Kupfer, Stahl, Sande und Beton deutlich teurer geworden seien.
„Wir haben in dieser Frage ein massives Kommunikationsproblem mit unseren Bauherren“, unterstrich Präsident Uhing sowohl auf dem Materialgipfel als auch erneut im Vorstand der AKNW. Notwendig sei, bei der Ausschreibung auch Baustoffströme berücksichtigen zu können, um ökologische Fragen der Transportwege und die sinnvolle Nutzung regional verfügbarer Baustoffe befördern zu können; eine Botschaft, die auf dem Materialgipfel des Landes allgemein auf Zustimmung gestoßen sei.
Der AKNW-Vorstand beschloss, das Thema weiter zu verfolgen und insbesondere das Potenzial heimischer und recycelter Baustoffe verstärkt in die politische Diskussion einzuspeisen.
Novelle des BauKaG
Einstimmig verabschiedete der Kammervorstand auch eine Stellungnahme zur laufenden Novellierung des Baukammerngesetzes, das die Grundlage für die Arbeit der Architektenkammer (sowie der Ingenieurkammer-Bau NRW) darstellt. In ihrer Stellungnahme würdigt die Kammer die überfällige Fortschreibung des Berufsbildes, die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und die Freistellung von Mitgliedern der Organe für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als wichtige Fortschritte.
„Eine richtige Weiterentwicklung ist für uns als Kammer, dass wir künftig auch schon ‚Junior-Architekt*innen‘ aufnehmen können“, hob Präsident Ernst Uhing hervor. In die Novelle eingefügt werden sollte nach Überzeugung des Vorstands noch eine Regelung, die klarstellt, dass ein Studium der Architektur nicht vollständig als Online-Studiengang laufen kann.
BIM und BLB
Die AKNW wird die Diskussion um die Digitalisierung der Planungsbranche sowie den Einsatz von BIM im Bauwesen fortführen und vertiefen. Der Vorstand beschloss eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen, in welcher die „BIM-Methode in der Praxis“ beleuchtet werden soll. Der BLB NRW ist der mit Abstand größte öffentliche Auftraggeber im Lande.
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