Kunst und Bau: Land NRW legt Quote fest

Zum Jahresende verkündete die Landesregierung eine konkrete Selbstverpflichtung für Landesbauten. Die Landesregierung hat beschlossen, dass bei herausgehobenen Baumaßnahmen des Landes künftig wieder Leistungen zur künstlerischen Ausgestaltung an bildende Künstlerinnen und Künstler vergeben werden.

20. Dezember 2021von Pressemitteilung Land NRW / Christof Rose

„Ziel ist es, durch die Verbindung von Kunst und Bau die Baukultur des Landes sichtbar und nachhaltig in vorbildlicher Weise zu stärken. Durch die künstlerische Ausgestaltung soll ein direkter Bezug zwischen Öffentlichkeit, Gebäude und Nutzung hergestellt werden“, erläuterte Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Die Kunst-und-Bau-Projekte sollten dabei jeweils einen speziellen Orts- und Objektbezug haben und dazu beitragen, Akzeptanz und Identifikation der Nutzerinnen und Nutzer mit ihrem Bauwerk zu stärken, Aufmerksamkeit herzustellen und Standorten ein zusätzliches Profil verleihen. Als öffentlicher Bauherr trage das Land eine besondere baukulturelle Verantwortung, heißt es in einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 19.12.2021. Kunst-und-Bau-Projekte leisteten mit ihrem unmittelbaren künstlerischen Bezug dazu einen wichtigen Beitrag.

„Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen freut sich, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen wieder zu einer ‚Kunst-und-Bau‘-Quote verpflichtet“, erklärt Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Die Kammer hatte sich in den letzten Jahren intensiv für die (Wieder-)Einführung einer festen Quote für „Kunst-und-Bau-Projekte“ eingesetzt. „Kunst-und-Bau-Projekte drücken eine Wertschätzung des öffentlichen Auftraggebers und damit auch der Öffentlichkeit insgesamt aus - und zwar sowohl gegenüber dem Bauwerk als auch gegenüber der Kunst“, hebt Kammerpräsident Uhing hervor.

Verbindliche für Projekte über 15 Mio. Euro

Die neue Richtlinie ist eine verbindliche Vorgabe für Projekte, deren Bauwerkskosten den Wert von 15 Millionen Euro übersteigen. Ab diesem Wert ist die Eignung für ein Kunst-und-Bau-Projekt grundsätzlich zu prüfen. Die vorgegebenen Ausgaben dafür betragen laut Richtlinie ein Prozent der Bauwerkskosten, sind aber auf eine halbe Million Euro (Materialkosten und Honorar) begrenzt. Auch bei anderen Gebäuden könne ein Kunst-und-Bau-Projekt durchgeführt werden, „denn auch kleinere öffentliche Gebäude an exponierter Stelle stehen für die Baukultur des Landes“, heißt es in der Pressemitteilung der Landesregierung. Die neue Regelung löst die bisherigen Verfahren, die unter dem Titel „Kunst am Bau“ firmierten, ab und schafft einheitliche und verbindliche Vorgaben.
Der ausgewählte Begriff „Kunst-und-Bau“ soll dabei die Gleichwertigkeit von Kunst und Architektur in der Entwicklung eines Kunst-und-Bau-Projektes definieren und verdeutlichen, dass Kunst im Baukontext keine der Architektur dienende Funktion hat, sondern eine eigene, freie Qualität besitzt. Im besten Sinn entsteht eine Symbiose zwischen dem Bauwerk und der künstlerischen Arbeit. „Architektinnen und Architekten sowie Künstlerinnen und Künstler müssen deshalb schon zu Projektbeginn, in der ‚Leistungsphase 0‘, eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten“, unterstreicht der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ernst Uhing.

Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft, betonte bei der Vorstellung der neuen Richtlinie, dass die Stärkung der Baukultur des Landes ein wichtiges Anliegen sei. „Das Land kann mit hochwertigen Gebäuden jenseits einer standardisierten und austauschbaren Architektur einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadtbaukunst hin zu mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität leisten.“ Die Kunst biete dabei die Chance, sich „jenseits des Dekorativen mit der öffentlichen Funktion eines Gebäudes auseinanderzusetzen“. Die Richtlinie eröffne zudem Künstlerinnen und Künstlern neue Möglichkeiten und stelle damit auch eine konkrete Förderung der Kunstproduktion dar. „Teil dessen ist auch die Verankerung von fairen Honoraren für die künstlerische Leistung“, unterstrich die NRW-Kulturministerin.

Öffentlicher Bauherr BLB NRW

Für die Bauten des Landes zeichnet in Nordrhein-Westfalen der „Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW“ (BLB NRW) verantwortlich - der größte öffentliche Auftraggeber im Lande. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Lutz Lienenkämper, zu dessen Geschäftsbereich der BLB NRW gehört, betonte die Bedeutung der neuen „Kunst-und-Bau-Quote“ für das Land NRW: „Der Staat baut im und für den öffentlichen Raum. Er trägt damit zur Identität des jeweiligen Standortes bei. Kunst kann dabei helfen, eine Brücke zu schlagen. Sie kann Harmonie erzeugen, Kontroversen aufdecken, Fragen stellen und Antworten geben. Die Kunst am staatlichen Bau ist ein Dialog zwischen Staat und Gesellschaft. Diesen Dialog unterstützt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen mit zahlreichen Bauvorhaben, bei denen der Kunst Raum geboten wird.“

Richtlinie und Landesbeirat

Die entsprechenden Verfahrensregeln für die Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler sind in der Richtlinie zu Kunst-und-Bau festgelegt. Für Kunst-und-Bau-Projekte sind transparente Verfahren – in der Regel Wettbewerbe – durchzuführen. Ein Landesbeirat mit Vertreterinnen oder Vertretern der für Kultur und Bauen zuständigen Ministerien, des BLB NRW und Baukultur NRW sowie einer Künstlerin oder einem Künstler und zwei Fachwissenschaftlerinnen oder Fachwissenschaftlern soll die Bauherrinnen und Bauherrn nach Ankündigung des Landes künftig beraten.

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