Landesentwicklungsplan NRW „Erneuerbare Energien“
Die nordrhein-westfälische Landesregierung arbeitet gegenwärtig an der Umsetzung des „Wind-an-Land-Gesetzes“ des Bundes, das vorgibt, dass 1,8 Prozent der Landesfläche (rund 61 400 Hektar) für Windenergie in Nordrhein-Westfalen bereitgestellt werden sollen.
Zusätzlich ist mit den geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW beabsichtigt, die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergie in Nordrhein-Westfalen zu erweitern. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme mit Hinweisen und Anregungen zu den geplanten Änderungen abgegeben.
Darin begrüßt die AKNW das Bestreben der Landesregierung, den Ausbau der erneuerbaren Energien für eine klimaverträgliche Energieversorgung zügig voranzutreiben. Nach Auffassung der Architektenkammer NRW ist der Ausbau jedoch nicht alleine durch die Erfüllung von landesweiten Flächenbeitragswerten voranzutreiben, sondern muss weiterhin unter Berücksichtigung kommunaler Planungskonzepte im örtlichen Kontext erfolgen. Nach wie vor muss die Flächenzuweisung unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit und im Rahmen der Abwägung weiterer Schutzgüter erfolgen. Insbesondere gewachsene und zusammenhängende Kulturlandschaften müssen in ihrer Erscheinung und kulturlandschaftlichen Prägung nach Überzeugung der AKNW weiterhin gewahrt bleiben.
Im Sinne des nachhaltigen Planens und Bauens und mit Blick auf Technologieoffenheit plädiert die AKNW dafür, den Ausbau erneuerbarer Energien - u.a. durch finanzielle Anreize für Forschung und Praxis - auf weniger flächenintensive Lösungen zu konzentrieren. Die AKNW empfiehlt zudem, bei der Installation von Solaranlagen auf integrierte Lösungen wie „Agri-PV“ und „Floating-PV“ zusetzen, die Doppelnutzungen zulassen und Synergieeffekte zu anderen Schutzgütern (Landwirtschaft, Flora, Fauna) bei gleichzeitigem Energieertrag vorweisen. Ein solches Vorgehen würde Ressourcen schonen und Flächenkonkurrenzen vermeiden helfen.
Positiv bewertet die AKNW, dass beim Ausbau von erneuerbaren Energien nun auch Gewerbe- und Industrieflächen in den Blick gerückt werden. Grundsätzlich ist der Nutzung von Flächen im baulichen Bestand und auf bereits versiegelten Flächen im Sinne der Nachverdichtung nach dem Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ Vorrang einzuräumen. Die AKNW regt an, dies auch als landesplanerische Vorgabe festzuschreiben.
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