Landesplanungsgesetz: Novellierung abgeschlossen?

Mit den Diskussionsforen der Landesplanungsbehörde zu Themen wie Siedlungs- und Freiraum, Gewerbeflächenpolitik, Einzelhandel wurde im Jahre 2002 das Verfahren zur Novellierung des Landesplanungsgesetzes eingeleitet. Nun steht es kurz vor dem Abschluss, die Novelle soll noch in dieser sich dem Ende neigenden Legislaturperiode zum Abschluss gebracht werden.

11. April 2005von Sabine Feldmann

Die Novelle enthält einige wichtige Neuerungen, die in Fachkreisen auf große Zustimmung treffen:

Neu ist die Ausführlichkeit der in § 1 definierten Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung. Neben einer nachhaltigen Raumentwicklung, der grenzüberschreitenden Abstimmung von Raumordnungsplänen, einer Flächen sparenden Raumentwicklung und der Schaffung von Standortvoraussetzungen für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung ist auch die Beachtung des Gender-Mainstreaming-Prinzips gefordert.

Neu ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung der „Regionalpläne“ (dieser bundesweit übliche  Begriff ersetzt in Zukunft den „Gebietsentwicklungsplan“). Zum Einen wird dies eine größere Verfahrenssicherheit zur Folge haben, zum Andern aber auch (das zeigen die Erfahrungen in den Niederlanden) eine höhere Akzeptanz regionaler Planungen bewirken. Die im § 35 der Novelle verankerte Experimentierklausel eröffnet nun auch den Gemeinden außerhalb des Regionalverbands Ruhr die Möglichkeit, einen gemeinsamen regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) aufzustellen.

Zunächst gab es zahlreiche Unsicherheiten bezüglich der Ausgestaltung der RFNPs, die mit der inzwischen im Entwurf vorliegenden „Verordnung zu Regionalen Flächennutzungsplänen“ größtenteils ausgeräumt werden konnten. Ob sich weitere Gemeinden außerhalb des Ruhrgebiets zusammenraufen werden, um ein derartiges Mammutwerk im Maßstab 1:50.000 zu erarbeiten, das Festsetzungen sowohl auf der Grundlage des § 7 ROG als auch Darstellungen im Sinne des § 5 BauGB enthält, ist derzeit offen.

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