Anhörung des Landtags

Landtagsanhörung: Dichtheitsprüfung von Hausanschlüssen

Das Thema „Dichtheit von Hausanschlüssen“ beschäftigte im November 2004 den nordrhein-westfälischen Landtag. Wegen in Kürze anstehender Prüffristen hatten sich alle Fraktionen mit dem Thema beschäftigt und Anträge in den Landtag eingebracht. In einer Expertenanhörung am 17.11.2004 konnte AKNW-Hauptgeschäfts­führer Hans-Ulrich Ruf die Positionen der Kammer erläutern.

17. Dezember 2004von li

Das Thema „Dichtheit von Hausanschlüssen“ beschäftigte im November 2004 den nordrhein-westfälischen Landtag. Wegen in Kürze anstehender Prüffristen hatten sich alle Fraktionen mit dem Thema beschäftigt und Anträge in den Landtag eingebracht. In einer Expertenanhörung am 17.11.2004 konnte AKNW-Hauptgeschäfts­führer Hans-Ulrich Ruf die Positionen der Kammer erläutern. 

Für bestehende Abwasserleitungen schreibt die BauO NRW in § 45 vor, dass eine erste Dichtheitsprüfung bei einer baulichen Änderung, spätestens jedoch bis Ende 2015 durchgeführt werden muss. In Wasserschutzzonen müssen mehr als 15 Jahre alte Leitungen für gewerbliches Abwasser und über 40 Jahre alte Leitungen für häusliches Abwasser bereits bis Ende 2005 überprüft werden.

Die CDU fordert nun eine Änderung der Bauordnung und des Landeswassergesetzes. Die Prüfungen sollten nach ihrer Auffassung künftig über kommunales Satzungsrecht geregelt werden. SPD und GRÜNE stellen einen hohen Aufklärungsbedarf fest, der vom Land mit einem Bündel von Maßnahmen zu unterstützen sei. Ähnlich argumentiert auch die FDP.

In der vom Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen, Wolfgang Röken, geleiteten Anhörung im November bekräftigte Hans-Ulrich Ruf aus Sicht der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die Relevanz des Themas und den Handlungsbedarf. Die Kenntnis über die Fristen der Dichtheitsprüfung sei bei den Bürgern unzureichend. Eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit einzuleiten sei daher sinnvoll und werde durch die AKNW gerne unterstützt. Von ganz besonderer Bedeutung sei es, so Ruf, die kommunalen Aktivitäten mit den privaten Eigentümern zu koordinieren. Die Architektenkammer hält Überlegungen, Vorschriften zur Dichtheitsprüfung aus der BauO NRW in eine wasserrechtliche Regelung zu überführen, für durchaus bedenkenswert.

Während die Dichtheitsprüfung im Zusammenhang mit der Neuerrichtung eines Gebäudes als unproblematisch angesehen wird, handele es sich bei der wiederkehrenden Dichtheitsprüfung um eine baurechtsfremde Materie. Diese Auffassung vertrat auch die Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Heike Hellkötter, die alleine schon aus den zu erwartenden Vollzugsproblemen der Bauaufsichtsbehörden für eine Verlagerung in die Umweltgesetzgebung plädierte. Auch der Vizepräsident der Ingenieurkammer-Bau NRW, Wolfram Schlüter, plädierte für eine Verlagerung der Dichtheitsprüfung in das Landeswassergesetz. Er empfahl, sich auch für den Bereich der Entwässerung eines staatlich anerkannten Sachverständigen zu bedienen. Auch die übrigen Experten waren sich einig, dass dringender Aufklärungsbedarf besteht, der auf kommunaler Ebene bewältigt werden muss. Der Landtag wird sich weiter mit dem Thema befassen. 

Praxistipp: Auch in Fällen, in denen bei Modernisierungsarbeiten die Abwasserleitungen nicht berührt sind, sollte bereits jetzt auf die Pflicht zur Dichtheitsprüfung hingewiesen werden. Grundlegende Informationen vermittelt die Broschüre  „Hausanschluss dicht?“ des NRW-Umweltministeriums. 

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