Landtagsanhörung zum neuen Wohnungsgesetz
Mit der Föderalismusreform ist die soziale Wohnraumförderung in die Verantwortung der Länder übergegangen. Ende April konnte die AKNW dem Landtagsausschuss für Bauen und Verkehr in einer Anhörung mitteilen, welche Eckpunkte ein neues Wohnungsförderungsgesetz für Nordrhein-Westfalen aus ihrer Sicht enthalten sollte.
Kammerpräsident Hartmut Miksch nutzte die Gelegenheit, der Landesregierung für die bedarfsgerechte Aufstockung des diesjährigen Fördervolumens für den sozialen Wohnungsbau auf 950 Millionen EUR zu danken, fand aber auch klare Worte, was die künftige Sicherstellung der Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung anbelangt. Immerhin plant die Landesregierung die Vollintegration des auf ca. 18,5 Milliarden Euro geschätzten Wohnungsbauvermögens in die NRW.Bank. Wenn die Landesregierung beabsichtigt, das Wohnungsbauvermögen zur Stärkung des Eigenkapitalbasis der NRW.Bank einzusetzen, muss sie nach Überzeugung der Architektenkammer NRW gesetzlich sicherstellen, dass seine Zweckbindung und sein Einsatz als revolvierender Fonds zu Gunsten der sozialen Wohnraumförderung und einer integrierten Stadtentwicklung weiterhin gesichert bleibt.
Auch in Zukunft aktiven Neubau betreiben
Kammerpräsident Miksch betonte sein Anliegen der stabilen sozialen Durchmischung der Quartiere. Gerade deshalb müssten die Einkommensgrenzen so bemessen sein, dass nicht nur sozial benachteiligte Menschen eine öffentlich geförderte Mietwohnung in Anspruch nehmen können.
Auch in Zukunft müsse ein aktiver Neubau betrieben werden, forderte der Kammerpräsident in der Anhörung des Landtags. Schließlich gehe der Bestand an preisgebundenen Mietwohnungen in NRW dramatisch zurück. Miksch verwies auf die Statistik.
Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen noch ca. 720.000 Mietwohnungen, die der Mietpreisbindung unterliegen; noch vor 16 Jahren war der Bestand doppelt so hoch. Alleine 2007 sind 42.000 Mietwohnungen aus der Bindung gefallen. Wird kein aktiver Neubau betrieben, könnten sich die regional bereits jetzt bestehenden Wohnungsknappheiten verschärfen, mit der Folge, dass selbst in heute noch ausgeglichenen Märkten Knappheiten entstehen. Auch Studien des Eduard-Pestel-Instituts kommen zu dem Ergebnis, dass in den kommenden Jahren und auf lange Sicht ein Wohnungsneubaubedarf besteht, der deutlich über den Fertigstellungszahlen der letzten Jahre liegt.
Anpassung des Wohnungsbestandes dringend notwendig
Hartmut Miksch verwies zudem auf die notwendige Anpassung der Bestände an die Wohnbedürfnisse einer alternden Gesellschaft. Nur ein Prozent des Wohnungsbestandes ist wirklich altengerecht, mittelfristig sollte aber ein Drittel des Wohnungsbestandes barrierefrei oder zumindest barrierearm sein, um dem demografischen Wandel zu entsprechen. Eine ähnliche Herausforderung stellt die Verbesserung der Energieeffizienz in den Wohnungsbeständen dar. Solche Maßnahmen dienen zugleich dem Klimaschutz, ermöglichen die Reduzierung der Wohnnebenkosten und verbessern die Mietbarkeit der Sozialwohnungen.
"Der soziale Wohnungsbau bleibt auf Dauer eine zentrale Gestaltungsaufgabe der Landespolitik", betonte Miksch. Für die Bewältigung dieser Aufgabe bleibt eine aktive Förderung des Wohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen auf hohem Niveau dringend erforderlich. Damit kann auch die hohe architektonische Qualität des sozialen Wohnungsbaus sichergestellt bleiben.
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