Architektenkammer NRW hilft beim Generationenwechsel

Nachfolge im Architekturbüro

Für viele Architekturbüros stellt sich in den kommenden Jahren die Frage nach einer Nachfolgeregelung. Wie aktuell die Fragestellung nach einer geordneten Übergabe – und damit der Zukunftssicherung des eigenen Büros – ist, zeigt sich daran, dass die Architektenkammer in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Architektinnen und Architekten erreicht haben, die sich für Fragen der Büroübergabe interessieren. Die AKNW hat auf dieses wachsende Informationsbedürfnis mit einer qualitativen Erweiterung des Serviceangebots im Bereich der Büronachfolge- bzw. Büroübernahmeberatung reagiert.

21. Juni 2010

Über das bislang schon – in Form des sogenannten Bürovermittlungsdiensts – vorhandene Angebot hinaus bietet die Architektenkammer NRW ab sofort eine neue, zusätzliche Unterstützungsmaßnahme: Mitgliedern, die Expertenrat im Hinblick auf die Übergabe bzw. Übernahme eines Architekturbüros in Anspruch nehmen wollen, werden auf Nachfrage bei der Geschäftsstelle ausgewählte Beratungsbüros benannt, die langjährige Praxiserfahrung in der Existenzgründungs- und Nachfolgeberatung von Architekturbüros haben.

Kooperation mit Beratungsbüros

Die spezialisierten Büros verfügen über eine besondere Kenntnis der Marktsituation. Insofern haben sie auch eine besondere Expertise im Hinblick auf die wichtige Frage der Wertermittlung von Architekturbüros, einem der zentralen Punkte im Prozess der Büroübergabe. Im Einzelfall kennen diese Büros auch bereits einen potentiellen Übernehmer und können somit den Kontakt zwischen dem Büroinhaber und einem möglichen Nachfolgekandidaten herstellen. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Berater also auch relevante Anlaufstellen für Existenzgründer, die ein bestehendes Architekturbüro übernehmen wollen.

„Leistungspaket“ für Architekten

Aufgrund der Komplexität, die mit Fragen der Nachfolgeregelung verbunden sind, gehören zum Portfolio der Beratungsbüros Strategieberater, Steuerberater und Rechtsanwälte. Diese Büros bieten für Kammermitglieder Erstberatungsleistungen in Form eines sogenannten „Leistungspakets“, das mit einem Festpreis versehen ist. Das „Leistungspaket“ setzt sich aus zwei Modulen zusammen: Einem kostenfreien Erstgespräch in einem Zeitumfang von einer Stunde. Im Verlauf dieses Gesprächs geht es in erster Linie darum, gemeinsam mit dem Berater das Mandanteninteresse zu erörtern und eine individuelle, auf das jeweilige Architekturbüro angepasste Zielperspektive zu definieren.

Darauf aufbauend wird in einem Folgegespräch mit einer Zeitdauer von zwei Stunden ein sogenannter „quick-check“ der Bürosituation vorgenommen, aus dem ein Handlungskonzept für die Büronachfolge abgeleitet werden kann. Für diesen zweiten Beratungsbaustein wird ein Pauschalhonorar in Höhe von 315 Euro berechnet. Die Kosten für eine solche Initialberatung sind somit von vornherein klar und transparent geregelt.

Die Architektenkammer eröffnet Architektinnen und Architekten damit die Möglichkeit, im Dialog mit Experten – und zu überschaubaren Kosten – auszuloten, welche Perspektiven es für die Zukunftssicherung ihres Architekturbüros gibt und welche Handlungsoptionen im jeweiligen Einzelfall bestehen: Kommt eine interne Lösung in Betracht, d. h. die Übernahme des  Büros durch eine Kollegin bzw. einen Kollegen aus dem eigenen Büro? Oder gibt es einen externen Bewerber, der Interesse an einer Büroübernahme hat? Im Rahmen dieser Erstgespräche lässt sich auch herausfinden, ob die „Chemie“ zwischen Auftraggeber und Berater stimmt - ein ganz wesentlicher Aspekt, denn das enge, von wechselseitigem Vertrauen getragene Miteinander aller Akteure ist ein zentraler Erfolgsfaktor im Prozess der Büroübergabe.

Vorzugskonditionen für AKNW-Mitglieder

Sofern sich aus den Erstgesprächen das Mandat für einen konkreten Beratungsauftrag zur Übergabe des Büros an einen Nachfolger ergibt, ist der Leistungsumfang dann zwischen dem Architekten und dem jeweiligen Berater individuell zu vereinbaren. Das Honorar für die nachfolgende Intensivberatung wird dabei nach Zeitaufwand abgerechnet. Hierfür hat die Architektenkammer Vorzugskonditionen ausgehandelt. Kammermitglieder erhalten weiter führende Beratungsleistungen zu einem reduzierten Stundenhonorarsatz von 160 Euro.

Für Architektinnen und Architekten, die dieses neue Serviceangebot in Anspruch nehmen wollen, steht als Ansprechpartner in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Dr. Markus Wirtz (Tel.: (02 11) 49 67 50, E-Mail: wirtz@aknw.de) zur Verfügung. Wer sich für die Thematik interessiert wird auch im Seminarprogramm der Akademie der AKNW fündig. Dort finden sich Veranstaltungen, in denen das Thema „Büronachfolge“ behandelt wird.

Weitere Informationen: Bürovermittlungsdienst der AKNW (Link)

Teilen via