Neue europäische Norm zu Barrierefreiheit
Mit der DIN 17210 liegt nun eine erste europäische Norm zu Standards der Barrierefreiheit vor. Die Norm legt funktionale Anforderungen an die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit barrierefreier Bauwerke und Außenanlagen fest und beschreibt allgemeine Mindestanforderungen und Empfehlungen für eine barrierefreie und für eine Vielzahl von Nutzergruppen gebaute Umgebung.
Die in der DIN EN 17210 beschriebenen Anforderungen und Empfehlungen sind qualitativ formuliert und beschreiben zu erreichende Ziele. Die Norm schreibt dabei nicht vor, auf welche Art und Weise diese funktionalen Anforderungen erfüllt werden sollen – dies wird an anderer Stelle konkretisiert. Die in der DIN EN 17210 beschriebenen funktionalen Anforderungen werden auf europäischer Ebene durch Fachberichte (TR = Technical Reports) ergänzt, die aber voraussichtlich nicht in das deutsche Normenwerk übernommen werden. Nationale Normen sollen innerhalb von 36 Monaten nach Veröffentlichung der DIN 17210 überarbeitet und auf Widerspruchsfreiheit zur DIN EN 17210 geprüft werden.
Aktuelle Rechtslage in NRW
Gemäß § 49 Abs. 1 und Abs. 2 der BauO NRW 2018 besteht die Forderung, dass Wohnungen in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 bis 5 und bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, im erforderlichen Umfang barrierefrei sein müssen. Zur Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit wurde im Juni 2019 die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW) in Kraft gesetzt, mit der seither, die DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude und die DIN 18040-2 für den Wohnungsbau, beide mit Modifikationen, eingeführt wurden.
Die DIN 18040 Teile 1 und 2 gelten somit nach § 3 Abs. 2 BauO NRW 2018 im Land NRW als eingeführt und sind gemäß § 88 Abs. 1 BauO NRW 2018 zu beachten. Ob, und wenn ja in welchem Umfang, auf die DIN EN 17210 bauaufsichtlich Bezug genommen wird, bedarf der vorherigen Befassung der entsprechenden bauaufsichtlichen Gremien. Insofern kann hier nur der aktuelle Stand für NRW dargestellt werden.
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