Neue Mietniveaus in der Wohnraumförderung
Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW wird die Gebietskulissen der sozialen Wohnraumförderung grundlegend verändern und im Förderjahr 2009 eine Neuorientierung an die unterschiedlichen Kosten- und Bedarfssituationen der Wohnungsteilmärkte vornehmen. Ein Gutachten hat zahlreiche Indikatoren für den Mietwohnungs- bzw. Eigentumswohnungsmarkt bewertet und gewichtet. Es ist vorgesehen, das Gesamtvolumen der Wohnraumförderung mit 840 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr beizubehalten.
Im Mietwohnungsbau soll sich die Förderung auf Städte und Gemeinden mit hohem oder überdurchschnittlichem Bedarfsniveau konzentrieren. Im Vergleich der neuen Mietenniveaus M1 bis M4 mit den früheren Mietenstufen 1 bis 6 wird es zu Verschiebungen kommen. In zahlreichen Kommunen wird dies dazu führen, dass auf die nächst höhere Förderpauschale bzw. Bewilligungsmiete zurückgegriffen werden kann. Für die neuen Mietniveaus sollen die im Vorjahr angehobenen Bewilligungsmieten unverändert beibehalten werden, die frühere Mietstufe 1 soll allerdings entfallen. Auch die Förderpauschalen werden gleich bleiben, nur für das neue Mietniveau M4 werden die Förderpauschalen geringfügig angehoben werden.
Nach Bekanntgabe der neuen Bestimmungen wird im Vorgriff auf die zu erwartende EnEV 2009 der KfW 60 Standard sowohl im geförderten Mietwohnungsbau als auch in der Eigentumsförderung verbindlich eingeführt werden. Für den Eigenheimbau wurde dieser im Vorjahr mit einem zusätzlichen, Klimabonus genannten Baudarlehen von 15.000 € gefördert, der in dieser Form nicht mehr gewährt werden soll. Zugleich soll der bisherige Stadtbonus von 30.000 auf 20.000 bzw. für einige Städte auf 25.000 € reduziert werden.
Eine Kompensation für den entfallenen Klimabonus und den reduzierten Stadtbonus findet über drei neu eingeführte Kostenkategorien K1 bis K3 statt. Das Förderdarlehen soll dabei zwischen 45.000,- €, entsprechend dem bisherigen Grundbetrag, 65.000,- € und 75.000,- € gestaffelt werden. Somit könnte das Förderdarlehen für das neue Kostenniveau K2 und K3 die Kosten für den neuen energetischen Standard kompensieren, dagegen wird das Förderdarlehen für das Kostenniveau K1 nicht angehoben.
Verschiedene Fördertatbestände sollen in einen Zusammenhang mit kommunalen wohnungspolitischen Handlungskonzepten gestellt werden. Diese werden beispielsweise Voraussetzung für eine Bestandsförderung der hoch verdichteten Wohnungsbestände der 1960er und 1970er Jahre werden. Wenn bei Bestandsinvestitionen Maßnahmen zum Abbau von Barrieren durchgeführt werden, erhöht sich das Förderdarlehen auf 60 % gegenüber bisher 50 % der förderfähigen Kosten. Die Berechnung der Förderdarlehen für Bestandsinvestitionen soll umgestellt werden und von der Wohnfläche pauschaliert auf Wohneinheiten bezogen werden.
Die AKNW hat zu den beabsichtigten Änderungen ausführlich Stellung bezogen (Lesen Sie dazu das unten stehende PDF-Dokument). Die geänderten Förderkonditionen für die soziale Wohnraumförderung sollen im Februar 2009 erscheinen.
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