Neue Richtlinie

Neue Richtlinie: Anforderungen an Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Mit Inkrafttreten des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) Ende 2008 wurde vereinbart, Brandschutzvorschriften für Pflege- und Betreuungseinrichtungen zu erarbeiten. Seit Ende Januar 2010 liegt eine Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen vor.

04. März 2010

Die Richtlinie beschreibt eigene Kriterien für bauaufsichtliche Anforderungen an Betreuungseinrichtungen. Zunächst wird klargestellt, dass übliche Wohnungen, in denen z. B. auf Veranlassung der Wohnungsinhaber Pflege- und Betreuungsleistungen wahrgenommen werden, keine Einrichtungen im Sinne der Richtlinie sind. Fallen Pflege- und Betreuungseinrichtungen in den Anwendungsbereich, werden über die Standardanforderungen der Landesbauordnung hinausgehende Anforderungen an den Brandschutz formuliert.

In der neuen Richtlinie wird verstärkt auf das Betriebskonzept und die jeweiligen Bedürfnisse der Bewohner eingegangen, wodurch eine hohe Flexibilität gegeben ist. Die Richtlinie schlägt mehrere Varianten vor als Angebote für die Betreiber, eine für sie geeignete Variante auswählen zu können. Die Richtlinie lässt zudem weitere Varianten offen, wenn sie den bauordnungsrechtlich vorgegebenen Schutzzielen dienen. Diese sind dann von der Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall zu prüfen.

Die Richtlinie ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2009, in der die AKNW vertreten war. Derzeit durchläuft sie das Notifizierungsverfahren bei der EU und wird anschließend im Ministerialblatt NRW veröffentlicht.

Der Vorabzug der Richtlinie ist bereits auf der Homepage des Bauministeriums eingestellt. Sie soll frühestens im Mai 2010 als Runderlass veröffentlicht werden.weitere Informationen

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