Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren sind von der Kommission überprüft und neu festgesetzt worden. Die Schwellenwerte entscheiden darüber, ob das Vergaberecht nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) („Oberschwellenrecht“) Anwendung findet. Sie werden alle 2 Jahre an mögliche Wechselkursschwankungen angepasst und im Amtsblatt der EU bekannt gegeben.
Ab dem 1.1.2022 gelten folgende Schwellenwerte:
Für Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit nach der Richtlinie 2009/81/EG gelten die folgenden Schwellenwerte:
Die Verordnungstexte sind abrufbar unter:
Teilen via