Neuer Praxishinweis: Änderungen im Befreiungsrecht der Deutschen Rentenversicherung

In den letzten Tagen haben die Mitglieder der Architektenkammer NRW ein Schreiben ihres Versorgungswerkes erhalten. Darin wurden Sie über Änderungen im Befreiungsrecht der Deutschen Rentenversicherung (DRV) informiert.

21. Februar 2014

Das Schreiben hat verständlicherweise zu zahlreichen ergänzenden Fragen geführt. In einem aktuellen Praxishinweis hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die wichtigsten Fragen zusammengefasst und beantwortet.

Den Praxishinweis können Sie sich <link file: _blank download>hier in PDF-Form herunterladen, Sie finden ihn aber selbstverständlich auch in der Liste aller bisher erschienen Praxishinweise der Architektenkammer NRW.

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