Neuer Praxishinweis zum Arbeitsvertrag in Architekturbüros
Die Homepage der AKNW hält nunmehr auch einen Praxishinweis zum Arbeitsvertrag in Architekturbüros vor.
Der Praxishinweis enthält das Muster eines Arbeitsvertrages sowie in der Anlage Informationen über die anlässlich der Umsetzung der „Arbeitsbedingungsrichtlinie“ 2019/1152 eingetretenen zahlreichen Gesetzesänderungen (z.B. Nachweisgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz und Berufsbildungsgesetz).
Der Praxishinweis 76 ist ein Gemeinschaftswerk aller Architektenkammern und kann hier abgerufen werden.
Das Muster stellt nur einen unverbindlichen Vorschlag für die Gestaltung eines individuellen Vertragsverhältnisses dar und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.
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