Ministerialblatt NRW

Neuer Windkrafterlass

Ein gemeinsamer Runderlass über die Grundsätze zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen ersetzt den bisherigen Windenergieerlass. Die Landesregierung zielt mit dem neuen Erlass darauf ab, allen Beteiligten (insbesondere den Gemeinden) Hilfestellung bei der Planung und Zulassung von Windkraftanlagen zu geben und die planeri-schen Spielräume aufzuzeigen.

14. Dezember 2005von Li

Der Erlass gibt Hinweise zur Landes- und Regionalplanung, zur Bauleitplanung, zu den Verfahren zur Genehmigung von Windkraftanlagen und zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen.  

Der Erlass ist im Ministerialblatt für das Land NRW, Nr. 49 vom 17. November 2005 erschienen und kann untersgv.im.nrw.deabgerufen werden.

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