Neues aus dem Vorstand: Digitales Planen auf dem Vormarsch
„Mit unserem BIM-Leitfaden haben wir für die deutsche Architektenschaft echte Pionierarbeit geleistet.“ Zufrieden zeigte sich der Vorstand der Architektenkammer NRW auf seiner Sitzung am 5. Oktober am Rande des Expo Real-Auftritts der AKNW in München. Die Kammer hatte am ersten Messetag ihre „Vorschläge für ein Leistungsbild und Vertragsklauseln zur Anwendung digitaler Arbeitsmethoden bei Architektenleistungen“ vor einem großen Fachpublikum auf der Messe vorgestellt und umfassende, positive Resonanz erfahren. „Building Information Modeling wird das Planen und Bauen in Deutschland in den nächsten Jahren revolutionieren“, erklärte AKNW-Präsident Ernst Uhing. „Es ist gut, dass wir unseren Mitgliedern nun gleich zwei neue Informationsschriften dazu anbieten können.“
Neben dem juristischen Leitfaden der AKNW war auf der Expo Real auch die Broschüre „BIM - 100 Fragen und 100 Antworten“ der Bundesarchitektenkammer auf der Messe vorgestellt worden. Beide Schriften verfolgen das Ziel, die deutschen Architektinnen und Architekten für die Thematik zu öffnen und Orientierungshilfen auf einem für viele noch wenig greifbaren Themenfeld zu bieten.
Landeshaushalt 2017
Wohnungsbauförderung in NRW
Intensiv setzte sich der Vorstand der Architektenkammer mit dem Entwurf der Landesregierung für den Haushalt 2017 auseinander. Positiv wurde gewertet, dass die Wohnungsbauförderung in NRW im kommenden Jahr auf hohem Niveau weiterlaufen kann. Auch die explizite Ausweisung von 115 000 Euro für die „Planungen und Wettbewerbe zur Förderung von Innovationen im Bereich Bauen und Wohnen“ wurde begrüßt. „Wir freuen uns, dass auch unsere Landesinitiative StadtBauKultur NRW nun Planungssicherheit für das kommende Jahr hat“, unterstrich Kammerpräsident Ernst Uhing. Die vorgesehenen Mittel auf dem Niveau des Vorjahres gebe den Projektpartnern Anreiz zur Entwicklung weiterer Projekte und den Mitarbeitern der Geschäftsstelle endlich Planungssicherheit.
Kritisch sah der Vorstand die Reduzierung der Mittel zur „Förderung von Kulturbauten“ im Einzelplan des Kulturministeriums. Zudem will die AKNW darauf drängen, dass der im Bereich des MBWSV weiter vorgesehen Titel „Kosten für den Landesdenkmalbeirat“ endlich genutzt wird - ein solcher Beirat wird seit langem empfohlen, ist aber noch immer nicht eingerichtet worden.
Novelle Landesbauordnung
Der Vorstand beschloss einstimmig eine Stellungnahme zum Novellierungsentwurf zur Landesbauordnung. Positiv bewertet werden die Straffung der Verfahrensvorschriften, die Anpassung der Brandschutzvorschriften an die Musterbauordnung und der Erhalt der sogenannten Schlusspunkttheorie. „Viele der Anregungen, die wir in den vergangenen Monaten gegeben haben, sind in den Entwurf eingeflossen“, erklärte Vorstandsmitglied Martin Friedrich für den Fachausschuss „Planen und Bauen“ der AKNW. Das gelte zwar in Teilen auch für das Abstandsflächenrecht. „Eine grundlegende Reform unterbleibt aber nach dem vorliegenden Entwurf.“
NRW-Mietpreisbremse umstritten
Die FDP-Landtagsfraktion hat Ende Juni 2016 den Antrag „Investitionen in den nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt fördern - NRW-Mietpreisbremse außer Kraft setzen“ in den NRW-Landtag eingebracht. In ihrem Antrag spricht sich die FDP-Fraktion u. a. für ein Außerkraftsetzen der sogenannten NRW-Mietpreisbremse aus. Der federführende Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des NRW-Landtages hat zu diesem Beratungsgegenstand Ende September eine schriftliche Anhörung durchgeführt und auch die AKNW um die Beantwortung eines Fragenkatalogs gebeten. In ihrer Stellungnahme weist die AKNW darauf hin, dass eine fundierte Bewertung der seit Juni 2015 geltenden „Mietpreisbegrenzungsverordnung“ derzeit noch nicht möglich ist. „Eine wissenschaftlich fundierte Bewertung der Verordnung kann frühestens nach zwei oder drei Jahren sinnvoll vorgenommen werden“, hieß es dazu im Vorstand.
Generell spricht sich die Architektenkammer dafür aus, vor allem im Segment der unteren und mittleren Mietpreislagen, wo Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage zunehmend nicht funktionieren, sowohl staatliche Interventionen als auch ordnungsrechtlicher Maßnahmen in den Wohnungsmarkt zuzulassen.
Wettbewerbskultur beachten!
Ein geplantes Wettbewerbsverfahren der Landeshauptstadt Düsseldorf gab dem Kammervorstand Anlass, sich mit einem Appell an die Kammermitglieder zu richten. Die Landeshauptstadt hatte fünf Architekturbüros aufgefordert, sich zu einem viel zu geringen Honorar an einem konkurrierenden Verfahren zu beteiligen. „Mitglieder der AKNW müssen die Regeln für die Planung von Wettbewerben (RPW) beachten - das gilt auch für beratenden Büros“, unterstrich Vorstandsmitglied Jochen König als Vorsitzender des Ausschusses Wettbewerbs- und Vergabewesen der Kammer. Erste Gespräche mit der neuen Düsseldorfer Planungsdezernentin Cornelia Zuschke am Rande der Expo Real-Messe stimmten allerdings zuversichtlich, dass die Landeshauptstadt künftig die Wettbewerbskultur stärker achten werde. Ein vertiefendes Gespräch wurde in München bereits vereinbart.
Zu den Publikationen rund um digitales Planen:
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BIM für Architekten - 100 Fragen, 100 Antworten, BKI
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