Neues JVEG in Kraft

Am 1.1.2021 ist das neue Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) endlich, nach langer vorausgehender Diskussion in Kraft getreten. Insbesondere sind die Stundensätze erhöht und die Sachgebiete angepasst worden.

09. Februar 2021

Ziel der Novelle war es vor allem auch, die Honorare von Gerichtssachverständigen an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen, was seit dem 1. August 2013 nicht mehr geschehen ist. Der erste Entwurf der Gesetzesnovelle sah die komplette Abschaffung des sogenannten Justizrabatts vor, damit die Vergütungen, die Sachverständige durchschnittlich auf dem freien Markt erzielen, auch bei der Tätigkeit für Gerichte erreicht werden sollten. Leider wurde aufgrund des deutlichen Widerstands der Bundesländer im Bundesrat diese Zielsetzung nicht erreicht. Der bisherige sogenannte Justizrabatt ist lediglich von zehn auf fünf Prozent halbiert worden.
Zu beachten ist jedoch, dass die neue Regelung nur gilt, wenn die Hinzuziehung in 2021 erfolgt ist. Werden hingegen Gutachten erstellt, für die eine Heranziehung oder Beauftragung vor dem 01.01.2021 erfolgte, richtet sich die Abrechnung nach den alten Stundensätzen. Maßgeblich ist hierfür das Datum der Beauftragung oder der Heranziehung durch den Beweisbeschluss.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/

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