Neue EnEV

Noch immer kein Entwurf für neue EnEV

Wenn sie den Vorgaben Brüssels gerecht werden will, müsste die neue Energieeinsparverordnung im Januar 2006 in Kraft treten. So verlangt es die EG-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamteffizienz von Gebäuden. Offensichtlich schafft es der Bund aber nicht, rechtzeitig seine Vorstellungen zu formulieren - wohl auch wegen der eingeschränkten Handlungsfähigkeit durch die vorgezogene Bundestagswahl. Lediglich das Energieeinsparungsgesetz wurde bislang geändert.

09. August 2005von Li

Mit dem neuen Energieeinsparungsgesetz wurde die Rechtsgrundlage für die Novelle der EnEV geschaffen, die zur vollständigen Umsetzung der europäischen Richtlinie notwendig ist. Der Bund wird ermächtigt, mit der künftigen EnEV Energieausweise für bestehende Gebäude einzuführen, die bei Mieterwechsel oder bei Verkauf obligatorisch werden.

Diese Ausweise sollen Mietern und Käufern Informationen über die energetische Qualität ihres Gebäudes bieten und so den Vergleich erleichtern. Damit wird auch ein deutlicher Anreiz zu verstärkter energetischer Sanierung des Gebäudebestandes erhofft. Das neue Energieeinsparungsgesetz schafft weiterhin die Grundlage, Regelungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Klimaanlagen und Beleuchtungssystemen in Bürogebäuden zu treffen.

Wie das Bundesbauministerium vorsichtig formuliert, ist mit dem Energieeinsparungsgesetz „der Weg frei, die EnEV 2006 mit den Regelungen zu den Energieausweisen im Herbst diesen Jahres zu konzipieren“. Öffentlichkeit und Fachleute müssen also weiterhin auf den mehrfach angekündigten Verordnungsentwurf und die Vorstellungen des Bundes über die endgültige Ausformung des Energiepasses warten. Es ist zu hoffen, dass die Verzögerungen nicht durch eine „Hau-Ruck“-Einführung zum Jahresende zu Lasten der Betroffenen gehen. Angesichts des Zeitproblems schlägt der Vorstand der AKNW vor, auch über eine schrittweise Umsetzung der EU-Richtlinie nachzudenken - denn nicht der Stichtag ist wichtig, sondern die Akzeptanz der neuen EnEV- Regelungen. Unklar bleibt im Moment auch, wer die Energiepässe ausstellen darf.

Der Vorstand der AKNW weist darauf hin, dass der Aussteller eines Energiepasses gegenüber dem Auftraggeber eine hohe Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben übernimmt. Dieser Verantwortung können nur Fachleute gerecht werden, die über umfassende bautechnische, planerische und gestalterische Kenntnisse verfügen und unabhängig von Lieferinteressen tätig werden. Der Energiepass ist für den Eigentümer, Mieter oder Käufer Grundlage für langfristige finanzielle Entscheidungen. Maßnahmen zur Energieeinsparung bedürfen qualifizierter Beratung in baurechtlichen, bauphysikalischen und gestalterischen Belangen. Architekten, Innenarchitekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure sind deshalb die geeigneten Aufsteller der Energieausweise. Sie haften für ihre Leistungen, sind berufshaftpflichtversichert und unterliegen einer Berufsordnung.

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