Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen – Bundesarchitektenkammer übt Kritik

Der Bundestag und der Bundesrat haben eine Gesetzesvorlage zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

09. August 2022von Lars Schuchard

Mit dem „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ haben Bundestag und Bundesrat Anfang Juli eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Es handelt sich dabei um ein Gesetzespaket, das verschiedene Gesetze umfasst. Die Änderungen im GEG werden in Artikel 18a (ab Seite 133) angeführt. Den Originaltext finden Sie hier.

Bereits im April hatte sich die AKNW zusammen mit den anderen Länderarchitektenkammern und der Bundesarchitektenkammer intensiv mit der geplanten Novellierung des GEG auseinandergesetzt. Die aktuell beschlossene Fassung weist eine wesentliche Änderung zu dem Stand von April auf: Auf Empfehlung des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie wird die Verschärfung des Neubaustandards auf „EH55“ zwar umgesetzt, allerdings lediglich im Hinblick auf die Anforderungen an den Primärenergiebedarf. Die Anforderungen an den Wärmeschutz werden nicht überarbeitet.
Diesen Schritt hat die Bundesarchitektenkammer in einer aktuellen Stellungnahme  deutlich kritisiert.

Weitere Informationen über die aktuellen Änderungen und Entwicklungen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesarchitektenkammer hier.

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