Novellierung Landesbauordnung: Gemeinsame Stellungnahme der AKNW und der IK-Bau NRW
Die Landesregierung hat nach Verbändeanhörung im April nun Anfang Juni 2023 ihren Gesetzentwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung 2018 vorgelegt (Drucksache 18/4593).
Die Novellierung zielt u.a. darauf ab, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Weitere Kernpunkte der Gesetzesänderung ist die Einführung einer „kleinen Bauvorlageberechtigung“ für die Handwerkerschaft, eine Verringerung des Prüfumfanges im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sowie eine Erweiterung der Genehmigungsfreistellung für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 4. Es ist vorgesehen, dass die Novellierung zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.
Die Architektenkammer NRW hat gemeinsam mit der Ingenieurkammer Bau NRW eine umfassende Stellungnahme erarbeitet. Darin kritisieren die NRW-Baukammern die geplante Erweiterung der Genehmigungsfreistellung. Ebenso sprechen sie sich für den Erhalt des Prüfumfanges im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren aus. Klar abgelehnt wird die Einführung einer „kleinen Bauvorlageberechtigung“.
Die Kammern fordern weiterhin einen ordnungsrechtlichen Rahmen für die „Bauwende“ und die Förderung der Nachhaltigkeit u.a. durch die Einführung eines Gebäudepasses sowie ein Voranbringen der Digitalisierung zur Beschleunigung der Antrags- und Genehmigungsverfahren.
Die Anhörung ist für den 17. August 2023 vorgesehen.
Die vollständige Stellungnahme der AKNW und dier IK-Bau NRW finden Sie hier.
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