Praxistipp: Worauf Architekten im Umgang mit Fotos achten sollten
Architekten beschäftigen sich häufig mit der Frage, ob und inwieweit ein von ihnen geplantes Bauwerk bzw. die zugrundeliegende Planung urheberrechtlich geschützt sind und welche Ansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) für den Planer bestehen.
Der neue Praxistipp "PH 59_Fotografieren und fotografieren lassen - Worauf Architekten im Umgang mit Fotos achten sollten" der Architektenkammer NRW bietet Antworten. Berührungen zum Urheberrecht ergeben sich in der Berufspraxis, aber auch an anderen Stellen: So sind Architekten auch regelmäßig auf qualitätsvolle Architekturfotografie angewiesen, wenn sie ihre Referenzen mit Fotos werblich darstellen wollen.
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