Für Mitglieder der AKNW gilt seit Jahresbeginn eine verbindliche Pflicht zur Fortbildung

Profilierung durch Fortbildung

Das Schlagwort vom „lebenslangen Lernen“ ist für Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner keine Floskel, sondern beschreibt eine Notwendigkeit. Angesichts der schnellen technologischen Entwicklung, der kontinuierlichen Fortschreibung der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Bausektor sowie der gesellschaftlichen Veränderungen in Zeiten der EU-Osterweiterung ist die Architektenschaft mehr denn je gezwungen, das erlernte und erarbeitete Wissen ständig zu aktualisieren. Der nordrhein-westfälische Landtag hat in der Novellierung des Baukammerngesetzes dieser Notwendigkeit Rechnung getragen und die Architektenschaft zu einer Dokumentierung ihrer Fortbildung verpflichtet. Eine Pflicht, die wir in vielfacher Hinsicht als Chance nutzen sollten!

03. Januar 2005von Heinrich Pfeffer

Die Architektenschaft hat seit jeher hohe Maßstäbe an die Qualifizierung ihrer Mitglieder gestellt. In Nordrhein-Westfalen wurde bereits mit Gründung der Architek­tenkammer vor 35 Jahren eine Fort­bil­dungspflicht für alle Architektinnen und Architekten in der Satzung festgeschrieben - als berufsständische Verpflichtung. Mit Inkrafttreten der Novellierung des Baukammerngesetzes (BauKaG) und mit der Ende des Jahres 2004 veröffentlichten Durchführungsverordnung zum BauKaG verlangt der Gesetzgeber zusätzlich von den Architektinnen und Architekten, ihre Fortbildung zu dokumentieren. Gleichzeitig wurde die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beauftragt, die Erfüllung der Fortbildungspflicht stichprobenartig zu überprüfen. Mit Beginn dieses Jahres müssen alle Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ein Fortbildungsvolumen von mindestens acht Stunden im Jahr belegen. 

Titelschutz = Verbraucherschutz 

Mit der überprüften Fortbildungsverpflich­tung unterstreicht der Gesetzgeber die Bedeutung der Qualitätssicherung im Bereich von Architektur- und Stadtplanungsleistungen. Bauherren sollen die Gewähr haben, dass Architekten und Planer, die sie beauftragen und denen sie Geld und Verantwortung übertragen, sich regelmäßig fortbilden und ihr Fachwissen auf dem aktuellen Stand  der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung halten - gerade in einem Sektor, in dem die Halbwertszeit des Wissens immer kürzer wird. Der Titel „Architekt“ ist für den Verbraucher ein Gütesiegel, das auf dem für ihn intransparenten Markt der Planungsleistungen Orientierung und Sicherheit bietet. Vom Können und der Seriosität des Architekten bzw. der Architektin hängen häufig Zufriedenheit, Gesundheit und nicht zuletzt die finanzielle Existenz des Auftraggebers ab. Diesem Vertrau­ensvorschuss der Bauherren müssen die Architektinnen und Architekten gerecht werden. 

Sicherung des Berufsstandes 

Die dokumentierte Fortbildung ist auch ein wichtiges Argument für den Erhalt des Schutzes der Berufsbezeichnung: Der Titel „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ und „Stadtplaner/in“ umfasst eben nicht nur ein absolviertes Fachstudium, sondern auch Erfahrung und Berufspraxis und die kontinuierliche Auseinandersetzung mit allen Facetten des Berufsbildes. Durch die dokumentierte Fortbildungspflicht erwächst der Architektenschaft in Nordrhein-Westfalen ein starkes politisches Argument, das zur Imagebildung des Berufsstandes beitragen kann: Die Architekten, Innenarchitekten, Land­schaftsarchitekten und Stadtplaner in NRW sind bereit, aktiv und nachweislich in ihre Fortbildung zu investieren, die Qualität ihrer Leistung zu sichern, sich neuen Herausforderungen des Planungs- und Baumarktes dynamisch anzupassen. 

Neuerungen offensiv annehmen 

Die Regulierung des Zutritts zum Markt für Planungsleistungen dient nicht nur dem Schutz der Verbraucher, sondern auch dem gesellschaftlichen Anspruch einer qualitätvollen Gestaltung der gebauten Umwelt. Dieser aus deutscher Sicht wichtige Aspekt wird seitens der Kommission der Europäischen Union massiv in Zweifel gezogen. Die Verfechter der Notwendigkeit einer nationalen Regulierung der freien Berufe geraten zunehmend in die Defensive. In dieser Situation ist es entscheidend, ein Höchstmaß an Professionalität der Mitglieder der deutschen Architektenkammern sicher zu stellen und auch in die Gesellschaft und vor allem in den politischen Raum kommunizieren zu können. Mit der Bereitschaft, sich verpflichtend fortzubilden, erweisen sich die Architektinnen und Architekten in NRW ihrer herausgehobenen gesetzlichen Stellung würdig. Sie stärken damit zugleich die Position der Europapolitiker, die weiterhin dazu bereit sind, auf internationaler Ebene für ein hohes Niveau der Baukultur in Deutschland und in Europa zu streiten.

Eigenes Profil schärfen 

Das Berufsbild der Architekten befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Gleichzeitig sehen sich die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen fortwährend mit einer Fülle von Gesetzesänderungen konfrontiert (Baurecht, Mietrecht, Verga­berecht, Haftungsrecht,  etc.). Diese Änderungen, aber auch die ständige Weiterentwicklung der Materialien und der Bautechnik sowie der Normen zwingen jeden Berufsangehörigen zur ständigen Fortbildung. Eine Pflicht, die viele Architektinnen und Architekten seit Jahren selbstverständlich erfüllen und als Chance offensiv annehmen: Zur Erweiterung des Horizonts, für einen Zugewinn an Faktenwissen, für eine Schärfung ihres persönlichen und beruflichen Profils. 

Angebote der Akademie nutzen! 

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat auf die neue Gesetzeslage reagiert und ihre Akademie für einen schärferen Wettbewerb im Fort- und Weiterbildungsmarkt neu aufgestellt (vgl. nebenstehenden Bericht). Die Akademie weitet kurzfristig ihr Seminarangebot aus, so dass die Möglichkeit zu einer Teilnahme für die Mitglieder der Architektenkammer weiter optimiert wird. Inhaltlich fokussiert die Akademie weiterhin auf Themen des Berufsalltags, die der Optimierung der Prozessqualität der Arbeit von Architektinnen und Architekten dienen.
Selbstverständlich kann auch das Angebot anderer Fortbildungsträger (z. B. Architektenverbände, institutionelle Träger oder privat-kommerzielle Anbieter) genutzt werden, soweit dieses vorab von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen für die Fortbildung zertifiziert wird.
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen lädt alle Kolleginnen und Kollegen dazu ein, das Angebot der Akademie aktiv zu nutzen und die Fortbildungspflicht zur weiteren Profilierung zu nutzen - für sich persönlich, und für den gesamten Berufsstand! 

Dipl.-Ing. Heinrich Pfeffer ist Vorsitzender des Ausschusses „Aus- und Fortbildung“ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

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