Qualifizierte Tragwerksplaner: Eintragung erforderlich

Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen dürfen seit Beginn dieses Jahres nur noch von qualifizierten Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplanern (qTWP) erstellt werden. Diese müssen nach § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018 in einer besonderen Liste bei der AKNW (oder der IK Bau) eingetragen sein.

17. Juni 2019

AKNW-Mitglieder, die sich in die Liste eintragen lassen möchten, können einen formlosen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle richten und dazu die entsprechenden Nachweise einreichen. Welche das im Einzelnen sind, darüber informiert der Praxishinweis „PH 58 Qualifizierte Tragswerksplaner“. Mitglieder, die nach erfolgter Eintragung in die Liste öffentlich auf diese besondere Qualifikation aufmerksam machen wollen, können ihrem Profil in der Online-Architektenliste einen entsprechenden Tätigkeitsschwerpunkt (Besondere Schwerpunkte - „Qualifizierte Tragwerksplanung“) hinzufügen. Damit können Bauherren Architektinnen und Architekten, die für sie Standsicherheitsnachweise erstellen können, direkt recherchieren.  Zur Änderung des Profils in der  Online-Architektenliste ist eine Registrierung notwendig. Nach Login können dann neben den Tätigkeitsschwerpunkten auch weitere Angaben (z. B. zum Büroprofil) gemacht werden. Die Registrierung in der Online-Architektenliste ist möglich unter www.aknw.de/Rubrik „Architektenliste“ (=> Login für Mitglieder). π bra

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