Neue RBBau: Deutlich straffer gefasst

Im Zuge der Reform Bundesbau sind die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), welche die Zuständigkeiten und Abläufe bei Bauvorhaben des Bundes festlegen, grundlegend überarbeitet worden und als Neue RBBau zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Diese ist gegenüber der Vorgängerfassung deutlich gestrafft.

18. Oktober 2022

Kernpunkt ist, dass bei der Aufstellung der Entscheidungsunterlage Bau eine Einbeziehung von Bau- und Finanzministerium entfällt. Dies soll dazu beitragen, dass Planungsarbeiten und sonstigen Arbeiten während der Genehmigungsprozedur nicht unterbrochen werden.

Eine Neufassung der Vertragsmuster und der der Anlagen zur RBBau wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Für Baumaßnahmen des Bundes, die vor dem 1. Oktober 2022 begonnen wurden, überträgt das Bundesministerium für Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die bisher von ihm als Oberste Technische Instanz wahrzunehmenden Aufgaben und Befugnisse, insbesondere die baufachliche Genehmigung und Festsetzung von Budgetvorgaben, auf die Fachaufsicht führenden Ebenen der für den Bund tätigen Bauverwaltungen. Dies gilt auch für Nachträge.

Zur weiteren Überführung soll in einem nächsten Schritt insbesondere die Weiterentwicklung der Muster und Anlagen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) rasch erfolgen. Bis dahin gelten die bisherigen Muster und Anlagen grundsätzlich weiter; bei Abweichungen sind sie bereits im Sinne der Neuen RBBau anzuwenden.

Weitere Informationen sowie den Text der Neuen RBBau finden Sie hier.

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