Rohbauwerte zur Ermittlung von Verwaltungsgebühren

Mit dem Jahresbeginn wurden die Rohbauwerte zur Ermittlung von Verwaltungsgebühren durch Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 17.10.2003 neu geregelt.

19. Januar 2004von Li

Soweit bei der Berechnung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten von der Rohbausumme ausgegangen wird, werden hierfür landesdurchschnittliche Werte zu Grunde gelegt. Mit dem Jahresbeginn wurden diese Rohbauwerte durch Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 17.10.2003 neu geregelt. Der Rohbauwert für Wohngebäude beträgt beispielsweise 99 €/m3, für Büro- und Verwaltungsgebäude wurde ein Rohbauwert von 117 €/m3 festgelegt. Ergibt sich die Berechnung der Gebühr nach Zeitaufwand, wird für das Jahr 2004 ein Stundensatz von 65 € festgesetzt.

Der Erlass kann bei der Geschäftsstelle der AKNW, Zollhof 1, 40221 Düsseldorf schriftlich oder per Telefax (02 11) 49 67-91 angefordert werden.

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