Prüfungen für Prüfsachverständige weiterhin möglich

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW weist mit Schreiben vom 19.11.2020 an die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen gemäß PrüfVO NRW darauf hin, dass Prüftätigkeiten der Prüfsachverständigen unter Beachtung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) in der Fassung vom 30. Oktober 2020 weiterhin möglich sind.

30. November 2020von Dorothee Dieudonné

Im Runderlass wird klargestellt, dass die Pflichten der für die durchzuführenden Prüfungen und Ausführung der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zuständigen Verantwortlichen, also Behörden, Bauherrinnen und Bauherrn, Betreiberinnen und Betreiber, Sachverständigen, Sachkundigen und Unternehmen, damit unverändert fortbestehen.

Einzelheiten sind dem nachfolgenden Runderlass zu entnehmen:

Runderlass an die oberen und unteren Bauaufsichtsbehörden und Schreiben an die Prüfsachverständigen (19.11.2020, PDF)

 

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