Staatlich anerkannte Sachverständige

Sachverständige: Eintragung für Schall- und Wärmeschutz bei AK Hessen

Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen haben die Möglichkeit, sich als Nachweisberechtigte für die Fachgebiete Schallschutz und/oder Wärmeschutz bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen eintragen zu lassen.

29. Juli 2005von be

Auf Antrag findet ein vereinfachtes Eintragungsverfahren statt, da die Gleichwertigkeit der Anerkennung für Schall- und Wärmeschutz im Sinne des § 5 der hessischen Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO) festgestellt ist. Dem Antrag müssen keine Objektunterlagen beigefügt werden, bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen wird eine ermäßigte Eintragungsgebühr pro Fachgebiet in Höhe von 60 € erhoben.  

Folgende Voraussetzungen sind von staatlich anerkannten Sachverständigen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu erfüllen:  

  • Nachweis der Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen für das jeweilige Fachgebiet.  
  • Einsendung eines Antragsformulars der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen für die Eintragung als Nachweisberechtigter (www.akh.de/Nachweisberechtigte/ Antragsformular). Das Formular besteht aus sechs Ziffern, davon sind Ziff. 1 und 2 auszufüllen. Nicht ausgefüllt werden müssen hingegen auf den Fachbögen Schall- und Wärmeschutz die Ziff. 3.3.2 – 3.3.4 und 3.4.2 – 3.4.4.  
  • Der Vordruck zum Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung unter Ziff. 4 des Antrags ist der Berufshaftpflichtversicherung zur Unterschrift vorzulegen.   
  • Schließlich sind der Erklärungsbogen unter Ziff. 5 und die Einwilligung unter Ziff. 6 des Formulars vom Antragsteller auszufüllen.  

Weitere Auskünfte: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Frau Weber, Tel.: (06 11) 9 00 57 - 10.

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