Sachverständige: Eintragung in die Liste der Energieeffizienz-Experten

Seit Anfang 2021 ist für die Antragstellung zur Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude eine Eintragung in die Liste der Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich. Diese bundeseinheitliche Liste wird zentral von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt.

22. Juli 2021von Lars Schuchard

Der Antrag für die Eintragung in die Liste der Energieeffizienz-Experten (EEE) ist nach einem umfangreichen Weiterbildungsprogramm gegenüber der dena zu stellen. Interessierte Kammermitglieder, die bereits als staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz bei der AKNW gelistet sind, können sich dies für die geforderte Weiterbildung zum EEE anrechnen lassen. Die Anerkennung zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz in NRW dabei ist dem „Basis-Modul“ des Weiterbildungskatalogs für die Eintragung in der Expertenliste nach dem Regelheft der Expertenliste gleichgestellt. Daher müssen in diesem Fall lediglich ein „Vertiefungsmodul“ des o.g. Weiterbildungskatalogs und die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert werden.

Zur Bestätigung der Eintragung in die Sachverständigenliste in NRW werden seitens der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen entsprechende schriftliche Erklärungen ausgestellt, die bei der dena eingereicht werden können. Achtung: Sollte die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger länger als zwei Jahre zurückliegen, sind der AKNW aktuelle Nachweise der Fortbildung aus den letzten zwei Jahren im Bereich des Wärmeschutzes und energieeffizienten Bauens vorzulegen. LS
 
Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an: Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle der AKNW ist Nicole Wiegel (Sachverständigenwesen), Telefon 0211 - 49 67 66; wiegel@aknw.de.

 

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