DIN „Stahlbauten“

Schweißarbeiten im bauaufsichtlichen Bereich

Bei der Ausschreibung von Schweißarbeiten sind auch die Anforderungen an den Fachbetrieb anzugeben. In der bauaufsichtlich eingeführten DIN 18800-7:2002-09 „Stahlbauten, Ausführung und Herstellerqualifikation" werden geschweißte Bauteile in fünf Klassen unterteilt und die Anforderungen an die Hersteller und deren Fachpersonal diesen Klassen zugeordnet.

07. Juni 2005von Li

Die Klasse A umfasst vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile bis Werkstoffgüte S275 mit einfachen oder untergeordneten Schweißnähten, wie Treppen in Wohngebäuden bis 5 m Länge oder Geländer mit einer Holmlast kleiner oder gleich 0,5 kN/m. Der Betrieb muss Schweißer mit gültigem Prüfungsnachweis einsetzen.

Die Herstellerqualifikation zur Verarbeitung der Klasse B entspricht weitestgehend dem bisherigen „Kleinen Eignungsnachweis“. Der Hersteller darf z. B. Bauteile bis 20 m Spannweite oder Höhe, Treppen, Laufstege und Bühnen mit Verkehrslasten kleiner oder gleich 5 kN/qm oder Geländer größer als 0,5 kN/m Holmhorizontallast verarbeiten. Die Klasse C bedeutet die Erweiterung der Klasse B auf die Werkstoffgüte S355 und z. B. Spannweiten und Höhen bis 30 m. Bauteile der Klasse D übersteigen in ihren Abmessungen die Klasse C, sind aber immer noch vorwiegend ruhend beansprucht.  

Für nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile, wie Kranbahnen, Stahlschornsteine, Fliegende Bauten, Brücken und andere dynamisch beanspruchte Bauteile muss der Betrieb über eine Herstellerqualifikation der Klasse E verfügen.  

Der Fachverband Metall NRW gibt im Internet unter www.schweisser-logo.de detaillierte Bauteilklassifizierungen und Anforderungen an die Hersteller an. Eine Datenbank führt Betriebe der verschiedenen Herstellerqualifikationen auf.

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