NRW

Soziale Wohnraumförderung 2006

Die soziale Wohnraumförderung des Landes NRW soll im kommenden Jahr in etwa auf gleichem Niveau wie im Jahr 2005 beibehalten werden. Nach Angaben des NRW-Bauministeriums werden 940 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Damit sollen 9.500 Wohneinheiten (WE) als Eigentumsmaßnahmen und weitere gut 4.000 WE im Mietwohnungsbau gefördert werden. Für die Aufwertung und Umstrukturierung der Bestände sind insgesamt 100 Mio. € vorgesehen.

16. Dezember 2005von Li

Mit dem Fortfall der Eigenheimzulage wird das Eigenheimzulagedarlehen entfallen und für bestimmte Einkommensgrenzen durch ein Starterdarlehen in Höhe von 8.000 € ersetzt, das als Eigenkapitalersatz anerkannt werden kann. Für alle Haushalte soll die erforderliche Mindesteigenleistung einheitlich 10 % der Gesamtkosten betragen. Von diesen Eigenleistungen müssen mindestens die Hälfte aus eigenen Geldmitteln erbracht werden.

Die Förderung wird künftig nur noch aus drei Darlehenskomponenten bestehen, einer Grundpauschale, der Kinderkomponente und einem Stadtbonus. Öko- und Sozialbonus entfallen. Der Mietwohnungsbau wurde bereits stärker auf die Förderung seniorengerechter Wohnformen ausgerichtet. Prüfstandards, die in der Anlage 1 der Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB) beschrieben sind, sollen zur Beschleunigung des Verfahrens zurückgenommen werden. 

Bestandsförderung

Die Bestandsförderung wird neu geregelt, die bisherige Modernisierungs- und Energieeinsparförderung im Wohnungsbestand (ModR 2001) wird eingestellt. Die investive Bestandsförderung wird mit dem Neubau zu einem Programm zusammengefasst. Die neuen Fördertatbestände im Bestand werden so angelegt, dass eine Arbeitsteilung zwischen den wohnungswirtschaftlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes erfolgt. Somit können Fördertatbestände der WFB 2006 ergänzend mit den Förderprogrammen der KfW zur Wohnstandardverbesserung und Energieeinsparmaßnahmen kumuliert werden.

Neu gestaltet wird ein Programm zur barrierefreien Umgestaltung bestehenden Wohnraums. Dieses Angebot wird ohne Sozialbindung entwickelt. Die Barrierefreiheit soll sich an DIN 18025 orientieren. Bestehende Altenwohn- und Pflegeheime können modernisiert werden, wenn sie zur dauerhaften Wohnnutzung durch die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung geeignet sind und bestimmte Qualitätsanforderungen in Bezug auf Wohn- und Nutzungsqualitäten einhalten. Der Großsiedlungserlass wird entfallen. Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung und Aufwertung von hoch verdichteten Sozialwohnungsbeständen der 60er und 70er Jahre werden Bestandteil der neuen WFB werden.Die Neufassung der sozialen Wohnraumförderung soll Ende Januar 2006 bekannt gegeben werden.

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