Städtebauförderung 2024 gestartet
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat Mitte Juli die Städtebauförderung 2024 vorgestellt. Neu eingeführt wird die pauschale Berücksichtigung von Baukostensteigerungen durch die rechnerische Einführung einer Baupreisindexsteigerung.
Mit der Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, werden unter anderem folgende weitere Neuerungen eingeführt:
Ein kommunaler Entwicklungsfonds ermöglicht den strategischen kommunalen Zwischenerwerb von Gebäuden und Grundstücken, um investitionsfähige- und -willige neue Eigentümer zu mobilisieren; damit sollen die Städte und Gemeinden besser auf „Problemimmobilien“ reagieren können.
Förderfähig sind auch Maßnahmen, die einen städtebaulichen Beitrag im Rahmen der Stärkung der Nahmobilität leisten, sowie Maßnahmen zum Erhalt denkmalgeschützter oder städtebaulich bedeutsamer Gebäude oder technischer Anlagen. „Gerade in diesen Zeiten ist die Städtebauförderung eine Mutmacherin und Impulsgeberin für Beschäftigung, Solidarität, Zusammenhalt und Klimaschutz“, erklärte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach bei der Vorstellung des Programms.
Sie betonte, dass zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft der Förderaufruf des Landes Nordrhein-Westfalen erstmals vorsehe, dass bei Tiefbauarbeiten Recycling-Material verwendet werden muss, wenn die einschlägigen Vorschriften dies zulassen.
Teilen via