Stufenplan für Lockerungen

In Umsetzung der auf der jüngsten Bund-Länder-Runde gefassten Beschlüsse wird die Landesregierung die CoronaSchVO NRW anpassen. Die Änderungen sollen zum 19. Februar 2022 in Kraft treten und stufenweise Lockerungen der bestehenden Einschränkungen bewirken.

18. Februar 2022von Dr. Sven Kerkhoff

Die Lockerungen betreffen die Berufstätigkeit in der Bauplanung und Bauüberwachung zunächst allenfalls mittelbar. Vorgesehen ist unter anderem, dass ab dem 19. Februar 2022 für Geimpfte und Genesene alle Kontaktbeschränkungen im Privaten wegfallen. Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel (bisher 2G) entfallen, kontaktfreier Sport soll unter Beachtung der 3G-Regel (Geimpft, genesen oder getestet) jedermann erlaubt sein.
 
Ab dem 4. März werden zudem Erleichterungen für Großveranstaltungen greifen (in Innenräumen Auslastung von maximal 60 Prozent bis zu 6.000 Personen, im Freien maximale Auslastung von 75 Prozent bis zu 25.000 Menschen). In der Gastronomie sowie für Übernachtungsangebote in Hotels und Pensionen gilt dann die 3G-Regel. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
 
Zum 19. März schließlich sollen bis auf einen Basisschutz sämtliche Maßnahmen auslaufen. Dieser Basisschutz, dessen Einzelheiten noch nicht feststehen, könnte etwa die Beibehaltung der Maskenpflicht im ÖPNV und die Abstandsregeln umfassen. Laut dem in der Bund-Länder-Runde getroffenen Beschluss ist vorgesehen, dass zum selben Zeitpunkt zudem die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtende Homeoffice-Regelung entfällt, sofern die Lage in den Kliniken dies zulässt. Arbeitgeber werden aber auch dann im Einvernehmen mit den Beschäftigten Arbeit im Homeoffice anbieten können, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros).
 
Die Veröffentlichung zum 19. Februar in Kraft tretenden Fassung der CoronaSchVO steht derzeit noch aus. Sie wird alsbald hier abrufbar sein.

Die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde vom 16.02.2022 finden Sie hier.

 

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