Transparenz bei der Dauer des Baugenehmigungsverfahren

Im Rahmen der Anhörung von Sachverständigen in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Digitalisierung des Landtags NRW hatte die Architektenkammer NRW am 19. Januar 2023 die Gelegenheit, zu dem Antrag der FDP-Landtagsfraktion „Transparenz bei der Dauer der Baugenehmigungsverfahren schaffen“ Stellung zu nehmen.

01. Februar 2023von Dr. Florian Hartmann / Simon Adenauer

Eine Forderung des Antrags an die NRW-Landesregierung ist, eine Rechtsverordnung zu erlassen, nach der die kommunalen Bauaufsichtsbehörden dem NRW-Bauministerium über die durchschnittliche Länge der Baugenehmigungsverfahren Bericht zu erstatten haben. Die Berichtplicht ist in § 91 BauO NRW bereits seit dem 1. Januar 2019 in der BauO NRW verankert.

Bestehende Berichtspflicht umsetzen

Die Architektenkammer NRW befürwortet grundsätzlich die Umsetzung der Berichtspflicht. „Unsere Mitglieder arbeiten sowohl bei den Bauaufsichtsbehörden als auch als Entwurfsverfassende“, erläuterte Dr. Florian Hartmann die Position der Architektenkammer NRW im Rahmen der Anhörung. Das Monitoring dürfe nicht als „Pranger“ dienen, sondern müsse vielmehr die Möglichkeit eröffnen, voneinander zu lernen und Best-Practice Beispiele aufzuzeigen. Die Berichterstattung der kommunalen Bauaufsichtsbehörden an die Oberste Bauaufsichtsbehörde solle hierbei idealerweise im Rahmen des digitalen Bauantrags- und Baugenehmigungsverfahrens automatisiert erfasst und ausgewertet werden. „Damit würde das Monitoring ermöglicht, ohne dass Personal in den Baugenehmigungsbehörden gebunden wird“, unterstrich Dr. Florian Hartmann.

Kritik an Genehmigungsfiktion

Zur Frage einer möglichen Genehmigungsfiktion wies Dr. Hartmann darauf hin, dass man zwar bei der präventiven Bauaufsicht auf den ersten Blick Zeit spare, diese im Nachhinein jedoch möglicherweise wieder für eine repressive Bauaufsicht investieren müsse. Insofern würde eine Genehmigungsfiktion Risiken für die Praxis bedeuten und ginge nicht zuletzt zu Lasten eines städtebaulich vertretbaren und vor allem sicheren Bauens.

Fachlichen Austausch ermöglichen

Ein persönlicher Kontakt zu den Bauaufsichtsbehörden, insbesondere bei schwierigen Grundstücken, alten Bebauungsplänen und Projekten im Baubestand ist aus Sicht der AKNW für beide Seiten unabdingbar und im Sinne der Beschleunigung von Verfahren. Hierbei sollte eine Bauberatung zwischen den Entwurfsverfassenden und der Bauaufsicht erfolgen.

Mehr Fortbildung empfohlen

Eine Steigerung der Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere im Bereich des öffentlichen Baurechts sowohl an den Hochschulen als auch die im Koalitionsvertrag der Landesregierung vorgesehene Fortbildung der Mitarbeitenden in den Bauaufsichtsbehörden wurden seitens der AKNW begrüßt. Die Architektenkammer stehe hier gerne bereit, ihre positiven Erfahrungen, wenn es an die Umsetzung der Fortbildungsverpflichtung für die Mitarbeitenden in Bauaufsichtsbehörden geht, zu teilen, bekräftigte Dr. Florian Hartmann.

Wertschätzung der Arbeit

Auf die Frage des Ausschusses, welche Anreize zur Gewinnung von qualifiziertem Personal führen könnte, wurden die technische Ausstattung, bauliche Gegebenheiten, eine angemessene TVöD-Eingruppierung und - als wichtigster Faktor – die „Wertschätzung“ der Beschäftigten in Behörden genannt.

Die schriftliche Stellungnahme der AKNW finden Sie hier.

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