Unzulässige Rechtsfragen nicht beantworten

Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten, es sei denn, es handelt sich um gesetzlich geregelte Ausnahmefälle, die die Ermittlung von Rechtsnormen ausländischen rechts (nach §293 ZPO) betreffen.

23. November 2021

Tun sie es dennoch, sind entstandene Kosten für Gutachten unter Umständen nicht erstattungsfähig. Das teilt die Rechtsberatung der AKNW mit.

Eine Sachverständige hatte sich mit einer Frage an die Expertinnen und Experten bei der AKNW gewandt, in der es darum ging, dass sie im Rahmen eines Gutachtens für ein Gericht Rechtsfragen zum Bauordnungsrecht beantworten sollte. An die Betroffene erging der Hinweis, sich an das Gericht zu wenden und auf die aus ihrer Sicht unzulässigen Rechtsfragen hinzuweisen.

Generell empfiehlt die Kammer, Beweisbeschlüsse hinsichtlich der Fragestellungen genau zu überprüfen. Vielfach sei nicht eindeutig erkennbar, ob gestellte Fragen fachliche Feststellungen betreffen oder bereits rechtlicher Natur sind. Im Zweifel sollte mit dem Gericht Rücksprache gehalten werden, um Vergütungsrisiken zu vermeiden. Denn für die Beantwortung rechtlicher erhalten Sachverständige keine Vergütung.

Weitere Informationen

Lesen Sie hierzu auch den Rechtsipp des Monats: Achtung: Unzulässige Rechtsfragen (vom 23. November 2021)

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