Verschärfter Lockdown ab dem 16. Dezember 2020

Da die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht die erwünschte Wirkung zeigen, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 beschlossen, weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung der Kontakte zu ergreifen.

14. Dezember 2020von Dr. jur. Volker Steves

Dazu gehören sowohl die Verlängerung der von den Ländern bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen bis zum 10. Januar 2021 als auch deren Verschärfung. Die Verschärfungen sehen u.a. für den Zeitraum zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 10. Januar 2021 vor, dass der Einzelhandel bis auf wenige Ausnahmen geschlossen bleibt und dass in den Schulen zumindest die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. An die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wird appelliert, Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 zu schließen.

Den genauen Inhalt des gemeinsamen Beschlusses vom 13.12.2020 finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

Der Beschluss entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung. Er muss noch von den Ländern im Rahmen der Anpassung ihrer Landesverordnungen in Landesrecht umgesetzt werden. Sobald dies in NRW erfolgt ist, werden wir Sie informieren. Eine Übersicht über die aktuellen „Corona“-Verordnungen in NRW finden Sie hier.

 

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