Vertreterversammlung: Lebhafte Debatte um Zukunftsfragen

Mit 18 Anträgen zu berufspolitischen Fragen zeigte sich die 64. Vertreterversammlung äußerst diskussionsfreudig. „Die Rahmenbedingungen für das Planen und Bauen im Lande müssen weiter verbessert werden!“ Zu dieser programmatischen Forderung des Präsidenten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ernst Uhing, fasste die Vertreterversammlung der AKNW am 14.10.17 zahlreiche berufspolitische Beschlüsse. Die 201 Delegierten des NRW-Architektenparlaments forderten auf ihrer Tagung im großen Sitzungssaal des Hyatt-Hotels im Düsseldorfer Medienhafen u. a. attraktivere steuerliche Förderungen zur Anregung des Neubaus in Deutschland, die Beschleunigung bauordnungsrechtlicher Verfahren und mehr Personal in den Bauordnungsämtern. „Wenn wir die Engpässe und den Mangel an Wohnungen in zahlreichen Kommunen unseres Landes beseitigen wollen, müssen diese Stellschrauben jetzt neu justiert werden“, bekräftigte Kammerpräsident Ernst Uhing.

17. Oktober 2017von Christof Rose

Das NRW-Architektenparlament folgte mit großer Aufmerksamkeit dem Gastvortrag von Ina Scharrenbach, der neuen Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW. Die Ministerin erklärte, durch eine Änderung des Landesentwicklungsplan den Kommunen mehr Möglichkeiten zur Ausweisung von Bauland geben zu wollen.

Bauministerin: Fokus auf Bauland
„Ohne bezahlbares Bauland kein bezahlbarer Wohnungsbau und erst recht keine bezahlbaren Mieten“, erklärte Ina Scharrenbach. „Ein Fokus der neuen Landesregierung wird daher auf Fragen der Baulandmobilisierung liegen.“ Auch werde sich die NRW-Landesregierung im Bundesrat dafür stark machen, dass die Abschreibungsmöglichkeit für Bauinvestitionen von jetzt zwei auf drei Prozent angehoben wird. „Wir wollen in unserem Land ein Klima für den Neubau schaffen“, versprach die nordrhein-westfälische Bauministerin.

Zu den Beschlüssen der AKNW-Vertreterversammlung gehörte auch die Forderung, die Grunderwerbssteuer zu senken, die in NRW mit 6,5 Prozent zu den höchsten Sätzen deutschlandweit zählt. „Dieser hohe Steuersatz steigert die Kosten für Wohnungsneubau und Immobilientransaktionen und wirkt sich damit negativ auf den Bau bezahlbaren Wohnraums aus“, mahnte das Architektenparlament. Vor diesem Hintergrund unterstützte die Versammlung auch das Vorhaben der Landesregierung, eine Baukostensenkungskommission in NRW einzurichten.

Die Delegierten forderten die Landesregierung auf, die nordrhein-westfälische Landesbauordnung umfassend zu überarbeiten. Eine Forderung, die Bauministerin Scharrenbach in ihrem Gastbeitrag aufgriff und bekräftigte: „Wir haben das Inkrafttreten der von der Vorgängerregierung beschlossenen Landesbauordnung 2016 aufgeschoben, um eine moderne Bauordnung zu schaffen, die das Planen und Bauen in unserem Land einfacher, schneller und besser macht.“ Zu der umstrittenen Quote für Wohnungen, die auch mit großen Rollstühlen befahren werden können („R-Quote“), sagte die Ministerin, sie plädiere für ein flexibles System, das auf regionale Anforderungen des Wohnungsmarktes reagieren könne.

Mit viel Applaus wurde die Bemerkung von Ministerin Ina Scharrenbach bedacht, dass sie im Bereich der energetischen Anforderungen an Bauwerke ein weiteres Heraufsetzen von Grenzwerten nicht für sinnvoll erachte: „Ich halte nichts vom Dämmwahn, der mittlerweile zu Amortisationsraten führt, die das Leben des Gebäudeeigentümers weit überschreiten.“

Positiv gewertet wurde auch die Ankündigung der Heimat- und Bauministerin, dass die seitens der Architektenkammer NRW seit Langem gewünschte Überarbeitung des NRW-Baukammerngesetzes zeitnah erfolgen soll. Die Vertreterversammlung beschloss, die Landesregierung bei diesem Prozess aktiv zu unterstützen. Ein Ziel soll insbesondere sein, das Berufsbild der Architektinnen und Architekten sowie der Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner so fortzuschreiben, dass neue Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in Angestelltenverhältnissen und im öffentlichen Dienst zweifelsfrei zu den zentralen Berufsmerkmalen der Architektenschaft zählen.

Generalist - Spezialist
Eine intensive, stellenweise auch emotionale Diskussion führte die Vertreterversammlung um eine grundlegende Frage des Berufsbildes: Inwieweit ist innerhalb des generalistischen Selbstverständnisses der Architektenschaft eine durch die Kammern überwachte Listenführung von Spezialisierungen möglich? „Wir müssen diese Diskussion führen, sonst entwickeln Andere Spezialistenlisten an uns vorbei“, betonte AKNW-Präsident Ernst Uhing. Die DENA-Liste sei nur eines der warnenden Beispiele, die bereits – ohne Mitwirkung der Architektenkammern – am Markt Relevanz entfaltet hätten.

Eine solche Debatte müsse mit äußerster Vorsicht geführt werden, warnten vor allem Mitglieder des BDA in der Vertreterversammlung. „Es besteht die Gefahr, dass der Generalist nach und nach verblasst“, so Vorstandsmitglied Jochen König.

Martin Müller, ebenfalls Vorstandsmitglied und Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer, verwies auf die normierende Kraft des Marktes. Der neue „BIM-Fortbildungsstandard“, auf welchen sich die Akademien der deutschen Architektenkammern im Herbst 2017 geeinigt hatten, zeige, dass ein gemeinsames Vorgehen der Architektenschaft entscheidenden Einfluss auf den Markt nehmen könne. „Lassen Sie uns diese Debatte offen und konstruktiv führen“, appellierte Müller.

Die Vertreterversammlung beschloss, die Diskussion im Lande und auf Bundesebene gezielt weiter zu führen – ohne dass Ergebnisse dieses Prozesses bereits vorweggenommen werden könnten.

Versorgungswerk
„Das Jahr hielt viele Überraschungen bereit, welche die Kapitalmärkte in Unruhe versetzt haben“, leitete Wolfgang Zimmer, Vorsitzender des Aufsichtsausschusses des Versorgungswerks der Architektenkammer NRW, seinen Bericht ein. Vom Brexit über die Trump-Wahl bis zum Katalonien-Konflikt seien kritische Impulse in die Märkte gesendet worden, auf die auch das Versorgungswerk in seiner Anlagepolitik reagieren musste. „Trotz dieser widrigen Rahmenbedingungen hat sich das Versorgungswerk im 38. Geschäftsjahr gut behauptet und den Rechnungszins erneut erreicht bzw. leicht übertroffen“, konstatierte Zimmer.

Aktuell hat das Versorgungswerk gut 44 000 aktive Mitglieder; die Bilanzsumme betrug im Berichtsjahr 9,41 Milliarden Euro. Die Bruttorendite der Kapitalanlagen belief sich erneut 4,2 Prozent (wie im Vorjahr), die Nettorendite lag bei 4,1 Prozent. Bemerkenswert war im Berichtsjahr die Zunahme der Versorgungsempfänger, die jetzt bei 9.617 Personen liegt – 623 mehr als noch im Vorjahr. Die Vertreterversammlung honorierte das gute Ergebnis mit kräftigem Applaus – der auch dem geringen Verwaltungskostensatz von 0,78 Prozent (im Jahr 2016) galt.

Haushalt 2018 beschlossen
Einstimmig (bei Enthaltung der Betroffenen) beschloss die VVS die Entlastung des Vorstands. Der Haushalt für das Jahr 2018 wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, er wird sich auf rund 7,68 Millionen Euro belaufen. Neben den Personalkosten stellt der Bereich „Öffentlichkeitsarbeit“ ein wichtiges Segment dar, in dem für das kommende Jahr u. a. der „Internationale Architektenkongress“ in Rotterdam sowie die Vorbereitung eines großen Ausstellungsprojektes zum Jubiläumsjahr „100 Jahre Bauhaus“ in 2019 vorgesehen sind.

Neue Ausschuss-Struktur beschlossen
Die Arbeitsfelder der FachAusschüsse der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sollen neu fokussiert werden. Die Vertreterversammlung beschloss mit großer Mehrheit, Themen, die sich in den letzten Jahren neu entwickelt haben, eindeutig einzelnen Ausschüssen zu zuordnen und den Zuschnitt einiger Gremien zu verändern. So soll die Behandlung berufsrechtlicher Fälle künftig durch einen „Ehrenausschuss“ erfolgen, während der bisherige Ausschuss „Berufsrecht und Berufsausübung“ sich umfassend mit den „Rechtsgrundlagen der Berufsausübung“ befassen wird. Der bisherige Ausschuss „Belange der Tätigkeitsarten“ soll künftig die Themenfelder „Beruf, Wirtschaft, Digitalisierung“ bearbeiten. Die Ansprache des Berufsnachwuchses erfolgt über die Ausschüsse „Öffentlichkeitsarbeit“ sowie „Berufsqualifikation“ (bisher: „Aus- und Fortbildung“). Die Vertreterversammlung beschloss die entsprechende Änderung der Hauptsatzung; die Umsetzung der Neuerungen soll nach der nächsten Kammerwahl im Jahr 2021 erfolgen.

Baukunstarchiv NRW
AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann stellte der Vertreterversammlung den aktuellen Stand des Baukunstarchivs NRW vor. „Das Projekt befindet sich auf der Zielgeraden.“ Neben den Umbauarbeiten am Gebäude Ostwall 7 in Dortmund laufe auch die inhaltliche Arbeit erfolgreich. In Kooperation mit der TU Dortmund seien bereits die ersten Ausstellungen für die Jahre 2018/19 in Arbeit. Die Eröffnung ist weiterhin für den Spätsommer 2018 vorgesehen.

Nachwuchsarbeit und Zukunftsgestaltung
Die Frage, wie sich der Berufsstand künftig aufstellen solle und was für die Förderung des Berufsnachwuchses getan werden könne, zog sich wie ein roter Faden durch die Sitzung der 64. Vertreterversammlung der AKNW. Auch mehrere interne Anträge wurden dazu gestellt.

Beschlossen wurde u. a. eine Umfrage unter jungen Mitgliedern sowie bei Büroinhabern zu „Qualität und Gehältern junger Architektinnen und Architekten“. Zudem wird die Ansprache von Studierenden an Hochschulen weiter ausgebaut. Die Frage, welche Auswirkungen der gesamtgesellschaftlichen Wandel (Demografie, Digitalisierung, Globalisierung) auf den Berufsstand der Architekten und Planer hat, soll auf einem der nächsten Architektenkongresse der AKNW im Mittelpunkt stehen.

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