Vertreterversammlung: Nachwuchs, Politik, Rente

Gleich mehrere wichtige Entscheidungen trafen die Delegierten der 63. Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am 29. Oktober auf ihrer Jahrestagung in Münster. Verschiedene Anträge, die jeweils mit großer Mehrheit verabschiedet wurden, befassten sich mit der besseren Ansprache und frühzeitigen Einbindung angehender Architektinnen und Architekten in die Kammerarbeit. Weitere wichtige Entscheidung: Die Verzinsung der Rentenanwartschaften wird abgesenkt. Und schließlich gab es verschiedene Anträge zu aktuellen berufspolitischen Fragen. „Wir haben viel erreicht an diesem Tag“, resümierte Kammerpräsident Ernst Uhing zum Schluss der Sitzung. „Es ist ein starkes Signal, dass wir diese wichtigen Entscheidungen über alle Verbände hinweg jeweils mit deutlichen Mehrheiten gefasst haben.“

04. November 2016von Christof Rose

Gleich mehrere wichtige Entscheidungen trafen die Delegierten der 63. Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am 29. Oktober auf ihrer Jahrestagung in Münster. Verschiedene Anträge, die jeweils mit großer Mehrheit verabschiedet wurden, befassten sich mit der besseren Ansprache und frühzeitigen Einbindung angehender Architektinnen und Architekten in die Kammerarbeit. Weitere wichtige Entscheidung: Die Verzinsung der Rentenanwartschaften wird abgesenkt. Und schließlich gab es verschiedene Anträge zu aktuellen berufspolitischen Fragen. „Wir haben viel erreicht an diesem Tag“, resümierte Kammerpräsident Ernst Uhing zum Schluss der Sitzung. „Es ist ein starkes Signal, dass wir diese wichtigen Entscheidungen über alle Verbände hinweg jeweils mit deutlichen Mehrheiten gefasst haben.“

Das höchste Organ der nordrhein-westfälischen Architektenschaft befasste sich intensiv mit der Frage, wie Absolventen und angehende Architekten bereits in der Praxisphase an die AKNW herangeführt und für ein berufspolitisches Engagement motiviert werden können. So wird die AKNW prüfen, ob es für Absolventinnen und Absolventen einen besonderen Mitgliedsstatus in der Kammer geben kann, der insbesondere einen regelmäßigen Informationsfluss zwischen Kammer und potenziellem Anwärter auf eine reguläre Mitgliedschaft ermöglicht.

Ein weiterer Antrag befasste sich mit der besseren Vorbereitung von Studierenden auf das künftige Berufsleben und auf die Kammerarbeit. Hier könnten junge Kammermitglieder als „Studentenscouts“ in die Hochschulen entsandt werden, um „den jungen Studenten aller Fachrichtungen aufzuzeigen, welche Kenntnisse später in der Berufswelt benötigt werden“. Zugleich bestünde auch hier die Möglichkeit einer intensiven Kontaktpflege zum angehenden Architektennachwuchs.

Ein dritter Antrag schließlich fokussierte auf die Zielgruppe „Junge Mitglieder“. Diese sollen nach ihren ersten Erfahrungen mit der AKNW sowie nach ihren Wünschen und Vorschlägen für die Kammerarbeit befragt werden.

Berufspolitische Argumente, die gehört werden

„Unser Berufsstand hat in Nordrhein-Westfalen Stimme und Gewicht!“ In seinem Bericht des Präsidenten konnte Ernst Uhing eine Reihe von Erfolgen aufzählen, welche die AKNW in der berufspolitischen Arbeit der zurückliegenden zwölf Monaten erzielen konnte. So habe die AKNW in Stellungnahmen vor dem Landtag zur Novellierung der Landesbauordnung durch fundierte Argumentation erreicht, dass etwa Regelungen zu Stellplätzen künftig sinnvoller ausfallen werden.

Auch die Beibehaltung der abschließenden Wirkung der Baugenehmigung, der sogenannten Schlusspunkttheorie, in dem Novellierungsentwurf sei nicht zuletzt auf Drängen der AKNW erfolgt. „Die Novelle wird nicht der ganz große Wurf, den wir uns gewünscht hätten; aber sie wird Verbesserungen bringen“, konstatierte Ernst Uhing. Das Bauen werde aber auch teurer. Uhing nannte in diesem Zusammenhang die neuen Anforderungen an das rollstuhlgerechte Bauen, die zu den Standards der Barrierefreiheit hinzukämen.

Der Präsident nutzte die Gelegenheit, um dem nordrhein-westfälischen Bauminister Michael Groschek zu danken für dessen Zusage, auch die Novellierung des Baukammerngesetzes noch vor der Landtagswahl 2017 abschließen zu wollen. Positiv wertete Uhing auch die Wohnungsbauförderpolitik des Landes. Diese sei vorbildlich, könne aber noch besser werden - zum Beispiel in der Baulandaktivierung und beim Thema Grunderwerbs- bzw. Grundsteuer, so Uhing. Die AKNW unterstütze die Aktivitäten des Ministers auf Bundesebene.

Baukultur und Imagearbeit

Als erfolgreich wertete Uhing auch die Arbeit der AKNW auf dem Gebiet der Baukultur. Mit dem Baukunstarchiv NRW, das mit der Gründung der Gesellschaft Anfang dieses Jahres endlich auf den Weg gebracht werden konnte, werde ein „baukultureller Meilenstein“ gesetzt, der weit über die Architektenschaft hinaus Strahlkraft entfalten werde.

Die neue Publikation „BIM AKNW“ zum juristischen Umgang mit dem Building Information Modeling sei eine „Pionierarbeit, die offensichtlich einen berufspolitischen Nerv getroffen“ habe.

Mit Projekten und Veranstaltungen wie der Aktionsplattform „NRWlebt. - Planen und Bauen im demografischen Wandel“, der Publikation „Stadt wollen! Aufruf zu Dichte und Urbanität“ sowie dem neuen Auszeichnungsverfahren „Vorbildliche Arbeitsorte in der Stadt“ habe die AKNW Meinungsfreude und Innovationskraft bewiesen. „Mit diesen Ideen bereichern wir regelmäßig die baukulturelle Debatte in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus und binden Bürgerinnen und Bürger in den Diskurs über Architektur und Städtebau ein“, erklärte Ernst Uhing. Damit betreibe die AKNW zugleich eine umfassende Imagearbeit für die Architektinnen und Architekten, die Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in NRW.

Die Vertreterversammlung zeigte sich mit der geleisteten Arbeit sehr zufrieden und entlastete den Vorstand.

Regierungsviertel gefordert

Das verbandsübergreifende Ringen um die gemeinsamen Anliegen der Architektenschaft zeigte sich auch in den Beratungen zu den Anträgen zur Berufspolitik, die mit großen Mehrheiten verabschiedet wurden. So forderten die Delegierten der nordrhein-westfälischen Architektenschaft einhellig u. a., endlich den avisierten „Landesdenkmalrat“ beim NRW-Bauministerium einzurichten. „Ein solcher Schritt würde dem Anliegen und der Bedeutung des Denkmalschutzes einen zusätzlichen Schub verleihen“, war sich das Architektenparlament einig.

Die Architektenkammer NRW bittet zudem die politisch Verantwortlichen in Land und Landeshauptstadt, zeitnah einen Masterplan für die Entwicklung des Regierungsviertels in Düsseldorf zu erstellen. Der richtige Weg sei, einen internationalen städtebaulichen Wettbewerb nach RPW 20103 auszuloben.

Rentenanwartschaft wird angepasst

Unter dem Tagungsordnungspunkt „Versorgungswerk“ galt es in diesem Jahr, besonders wichtige Beschlüsse zu den Rechnungsgrundlagen des Versorgungswerks zu fassen. Das extrem gesunkene Zinsniveau bringt Rentenversorger in Deutschland zunehmend in Schwierigkeiten. Auch das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit seiner Deckungsrückstellung von aktuell fast 9 Milliarden Euro ist hiervon betroffen. „Neue Geldanlagen rentierten unterhalb von 4 Prozent, selbst unter Eingehung zusätzlicher Risiken“, berichtete Wolfang Zimmer als Vorsitzender des Aufsichtsausschusses der Vertreterversammlung. Es wurde deshalb beschlossen, dass der Rechnungszins für alle Einzahlungen ab dem 01.01.2017 auf 2 Prozent angepasst wird. „Eine solche Entscheidung zu treffen, ist nicht leicht. Es bleibt uns aber keine andere Wahl“, stellte Kammerpräsident Ernst Uhing fest und dankte den 165 anwesenden Delegierten für ihre Zustimmung zur Anpassung der Rechnungsgrundlagen, die mit großer Mehrheit gefasst wurde.

Für alle Einzahlungen bis zum 31.12.2016 gilt der alte Rechnungszins von 4 Prozent auch künftig weiter. Renten werden unverändert in der bekannten Höhe gewährt. Auch aus diesem Grund wurde festgelegt, dass aus künftigen Erträgen des Versorgungswerks die Anwartschaften stärker erhöht werden sollen als die Renten.

Der Hauptgeschäftsführer des Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Thomas Löhning, bekräftigte, dass auch unter diesen veränderten Bedingungen die Renten der heutigen jungen Architekten und Stadtplaner noch immer deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Renten liegen würden. Das Versorgungswerk bleibe mit seinen mehr als 55 000 Mitgliedern eine starke Gemeinschaft.

Haushalt und Beiträge

Mit großer Mehrheit wurde auch der Haushalt der Architektenkammer NRW für das Jahr 2017 beschlossen. Er umfasst ein Volumen von 7,6 Millionen Euro und stellt nach dem Grundsatz der Kontinuität im Wesentlichen eine Fortschreibung des Vorjahreshaushalts dar. „Allerdings sind die Gesamteinnahmen unserer Kammer durch rückläufige Eintragungszahlen und geringe Einnahmen durch Vermietung erheblich zurückgegangen“, berichtete der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Dr. Rainer Norten, dem nordrhein-westfälischen Architektenparlament. Die geplanten Ausgaben für zusätzliche Gremiensitzungen sowie ein vermehrtes Engagement auf Bundes und Europaebene wären ebenso zu finanzieren wie der aktuelle Tarifabschluss. Erhebliche Einsparungen seien daher für das nächste  Haushaltsjahr erforderlich und eingeplant.

Dennoch sei ohne eine Erhöhung der Beiträge eine ausgeglichene Haushaltsplanung nicht möglich. Der Finanzausschuss empfahl daher eine Erhöhung des Grundbeitrages von bisher 196 Euro auf 206 Euro. „Wir sind eine leistungsstarke Kammer und leisten eine intensive berufspolitische und baukulturelle Arbeit: selbstbestimmt und ohne einen einzigen Cent aus Steuern“, unterstrich Präsident Ernst Uhing. Mit dem Haushalt 2017 sei die Grundlage gelegt, um diese Arbeit im Auftrag der Architektenschaft und zum Nutzen der Gesellschaft fortführen zu können.

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