Vorstand: Aktuelle Wirtschaftsdaten der Branche

Wie wirkt sich die konjunkturelle Schwäche der deutschen Wirtschaft auf die Architekturbüros und die Branche insgesamt aus? Die Diskussionen des Vorstands der Architektenkammer NRW in seiner Sitzung am 9. April im Baukunstarchiv NRW kamen immer wieder auf diese Fragestellung zurück. „Unsere jüngste Konjunkturumfrage zeigt: Die Lage der Architekturbüros ist noch stabil - die Auftragsreichweite allerdings schrumpft“, stellte Kammerpräsident Ernst Uhing fest. „Unsere politischen Gespräche und Stellungnahmen zielen deshalb weiterhin darauf ab, die Rahmenbedingungen für das Planen und Bauen in Deutschland so zu verbessern, dass wieder mehr Bauprojekte angeregt, initiiert und vor allem auch umgesetzt werden.“

11. April 2024von Christof Rose

Hintergrund der Diskussion im Kammervorstand: Die aktuelle Konjunkturumfrage der Bundesarchitektenkammer zu Jahresbeginn 2024 hatte gezeigt, dass die Auftragsreichweite der Architekturbüros in Deutschland nur noch sechs Monate beträgt - Tendenz fallend. Wie Claus Klein, Vorsitzender des Ausschusses „Sachverständigenwesen, Wirtschaft, Statistik“ der AKNW, dem Vorstand berichtete, wachse die Sorge der Kolleginnen und Kollegen vor einem Auftragsmangel. „Positiv können wir aber noch vermerken: Die meisten Büros planen derzeit keine Entlassungen“, erklärte Claus Klein. (Detaillierte Ergebnisse der Befragung finden Sie auf www.bak.de)

Infos zur Angestelltenvergütung auf der Homepage

Unmittelbar verbunden mit der konjunkturellen Lage ist die Arbeitsmarktsituation für angestellte Kammermitglieder. Der Vorstand der AKNW beschloss, ergänzend zu dem bereits von der Architektenkammer NRW veröffentlichten Leitfaden „Arbeitszeitmodelle“ eine Veröffentlichung zum Thema „Angestelltenvergütung“ auf der Kammerhomepage der AKNW. Hier sollen Informationen zu Gehältern von angestellten Kammermitgliedern abrufbar sein. 

Auch die Ergebnisse der regelmäßigen BAK-Gehaltsumfrage, die bereits auf der Homepage regelmäßig veröffentlicht wird und zu der in 2024 das nächste Mal aufgerufen wird, sollen entsprechend verlinkt werden. Zusammengestellt werden darüber hinaus Hinweise auf angewendete Tarifverträge für angestellte Kammermitglieder sowohl für den öffentlichen Dienst als auch die Privatwirtschaft. „Wichtig ist: Es handelt sich um Orientierungshilfen, nicht etwa um Empfehlungen unserer Kammer“, betonte AKNW-Präsident Ernst Uhing.

Vorordnung zu Bauvorlageberechtigten

Kritisch diskutierte der Vorstand einen Entwurf der Landesregierung zur „Verordnung über die Voraussetzungen und die Eintragung in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten nach § 67 Absatz 4a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Handwerker-Bauvorlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen - HandwerkBau-VO NRW)“. 
Zentraler Kritikpunkt der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist die in dem Entwurf vorgesehene Festsetzung der Weiterbildungsverpflichtung der Handwerkerschaft auf 80 Unterrichtstunden. „Wir bestehen hier weiterhin auf mindestens einer Gleichbehandlung mit uneingeschränkt Bauvorlageberechtigen, für die eine Zahl von 112 Unterrichtsstunden gilt“, bekräftigte Kammerpräsident Uhing. Dies sei in dem ursprünglichen Entwurfstext der Verordnung auch so vorgesehen gewesen. „Im Interesse des Verbraucherschutzes und der fairen Marktbedingungen ist hier auf ein überprüftes, sauberes Eintragungsregime zu achten“, fordert der Vorstand der Architektenkammer NRW.

EU-Gebäuderichtlinie EPBD

Ausführlich befasste sich der Kammervorstand mit der Einführung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD). Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann erläuterte die Folgen der vom Europäischen Parlament im März dieses Jahres verabschieden Richtlinie, nach der die Mitgliedsstaaten innerhalb bestimmter Fristen Vorgaben zur Reduktion des Energieverbrauchs über den gesamten Gebäudebestand hinweg erfüllen müssen. Für Nichtwohngebäude wird voraussichtlich gelten, dass die energetisch schlechtesten Objekte bis 2030 bzw. 2033 saniert werden müssen. Zudem wird für alle Neubauten ab 2028 bzw. 2030 die Erstellung einer Ökobilanz obligatorisch.

„Die Mitgliedsstaaten werden der EU dazu regelmäßig berichten müssen“, stellte AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann fest. Das Thema müsse von der Architektenschaft nun aktiv und in großer Breite angegangen werden. 
„Positiv ist in jedem Fall, dass in der EPBD immer wieder Bezüge zum ‚Neuen Europäischen Bauhaus‘ hergestellt werden“, unterstrich der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Es sei wichtig, die notwendigen technischen und planerischen Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung des Gebäudebestandes in Europa mit baukulturellen Ansprüchen zu verbinden.    

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