Vorstand diskutiert weitere Entwicklung der Landesinitiative StadtBauKultur NRW

Vorstand: Baukultur mit konkreten Projekten vorantreiben

„Baukultur darf kein Lippenbekenntnis sein, sondern muss sich in der Praxis bewähren!“ Mit diesem Postulat fasste AKNW-Präsident Hartmut Miksch in der Sitzung des Vorstands der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am 7. Dezember 2004 die Stellungnahme zusammen, die die AKNW kurz zuvor in einer öffentlichen Anhörung gegenüber dem Landtag NRW abgegeben hatte.

17. Dezember 2004von Christof Rose

„Baukultur darf kein Lippenbekenntnis sein, sondern muss sich in der Praxis bewähren!“ Mit diesem Postulat fasste AKNW-Präsident Hartmut Miksch in der Sitzung des Vorstands der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am 7. Dezember 2004 die Stellungnahme zusammen, die die AKNW kurz zuvor in einer öffentlichen Anhörung gegenüber dem Landtag NRW abgegeben hatte. Der Vorstand sich zeigte davon überzeugt, dass die Projekte, welche die Architektenkammer in die Landesinitiative eingebracht hat, dieses Ziel mit großer öffentlicher Resonanz verfolgen. 

Der Landtag NRW hatte mit seinem Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen am 15. November zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen zum Thema „Baukultur in NRW bewahren und entwickeln - eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“. Wie Präsident Miksch in der Vorstandssitzung berichtete waren sich die geladenen Fachleute einig, dass die Baukultur im Lande mit der Initiative StadtBauKultur NRW einen großen Schritt vorangekommen sei. 

Fünf Jahre StadtBauKultur NRW

 Die Landesinitiative kann 2005 auf fünf Jahre StadtBauKultur zurückblicken. Wie Präsident Miksch aus der letzten Sitzung des Kuratoriums der Initiative berichtete, ist für den Herbst 2005 eine Veranstaltung geplant, auf der eine Zwischenbilanz gezogen werden soll. „Die Architektenkammer ist mit ihren Leitprojekten ‚1000 Baulücken in NRW’ und ‚Tag der Architektur’ sowie dem Programm ‚Architektur macht Schule’ einer der zentralen Akteure von StadtBauKultur“, resümierte Hartmut Miksch. Der Vorstand war sich einig, dass dieses intensive Engagement aufrechterhalten werden soll und dass die AKNW sich auch in das geplante dezentrale „Architekturmuseum NRW“ einbringen wolle. 

BauKaG: Durchführungsverordnung erschienen 

Der Vorstand diskutierte abschließend die Durchführungsverordnung zum novellierten Baukammerngesetz, die Mitte November veröffentlicht worden war. „Wir haben in unseren Gesprächen mit dem Städtebauministerium den Entwurf der Verordnung in vielen Detailfragen modifizieren können und haben nun eine Durchführungsverordnung, die vernünftig und handhabbar ist“, lobte Kammerpräsident Miksch die Kooperation mit dem MSWKS. Die Durchführungsverordnung regelt u.a. die Fortbildungspflicht für Mitglieder der AKNW, die Weiterbildungsanforderungen für Absolventen vor Eintragung in die Architektenliste und die Frage der Haftpflichtversicherungen für GmbHs. 

Neu: Liste für GmbHs und Partnerschaftsgesellschaften 

Das novellierte Baukammerngesetz eröffnet Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Partnerschaften von Architekten die Möglichkeit, den geschützten Titel „Architekt“ im Namen führen zu können. Die Gesellschaften müssen sich dazu in eine neue Liste bei der Architektenkammer eintragen lassen. Der Vorstand verabschiedete im Auftrag der Vertreterversammlung der AKNW die entsprechende Gebührenordnung (vgl. Kasten unten), die mit der Veröffentlichung in diesem Architektenblatt in Kraft tritt.    

Info-Offensive zum „Facility Management“ 

Der Vorstand beschloss auf Anregung des Ausschusses „Planen und Bauen“ eine Informationsoffensive zum Thema „Facility Management“, da dieses relativ junge Marktsegment für die Architektenschaft weiter erschlossen werden müsse. Die Kammer wird deshalb eine Broschüre für potenzielle Auftraggeber erarbeiten, mit der das Leistungsspektrum der Architekten und Planer im Bereich Facility Management verdeutlicht werden soll. Darüber hinaus wird die AKNW kurzfristig einen Praxishinweis für Mitglieder entwickeln, der berufspraktische Hinweise zum Einstieg in den FM-Markt bietet. 

Inselkongress auf Usedom 

Intensiv diskutierte der Vorstand das Programm des diesjährigen Inselkongresses der Architektenkammer, der vom 15. bis 19. Juni auf Usedom stattfinden wird. Unter dem Generalthema „Architektur und Stadtplanung: Planen und Bauen für die Gesellschaft“ will die Architektenkammer Mitgliedern und Gästen aus Politik und Verwaltung die Gelegenheit bieten, abseits vom Tagesgeschäft über die Rolle der Architektur für die Gesellschaft unter ethischen, historischen, ökonomischen und kulturellen Gesichtspunkten zu reflektieren. 

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