Qualität im sozialen Wohnungsbau erhalten!

Vorstand diskutiert Wohnraumförderungsbestimmungen

„Der geförderte Wohnungsbau ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die nicht vernachlässigt werden darf!“ Mit dieser Aussage fasste der Präsident der Architektenkammer NRW, Hartmut Miksch, eine lebhafte Diskussion zusammen, die der Vorstand der Kammer in seiner Januar-Sitzung zum Thema „Sozialer Wohnungsbau“ führte. Auch in Zeiten eines in vielen Städten entspannten Mietwohnungsmarktes bleibe ein qualitativ hochwertiger geförderter Wohnungsbau unverzichtbar.

16. Januar 2006von ros

Anlass der Diskussion war die Bitte des nordrhein-westfälischen Landtags, im Vorfeld einer Expertenanhörung am 31.01.06 zu ausgewählten Fragen Stellung zu beziehen, die aus Änderungen in den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) resultieren. Die WFB waren im August 2005 in einigen Punkten modifiziert worden. Problematisch sind nach Ansicht des AKNW-Vorstands vor allem zwei Änderungen: Die Abschaffung der Grundstücksobergrenzen bei der Eigentumsförderung und der Verzicht auf eine verpflichtende ÖPNV-Anbindung für Projekte des geförderten Wohnungsbaus.

„Die obligatorische ÖPNV-Anbindung hat sich als wichtiges Steuerungsinstrument bewährt, um der Zersiedelung der Landschaft entgegen zu wirken und um Siedlungen zu schaffen, die städtebaulich und sozial integriert sind“, betonte Kammerpräsident Miksch. Positiv wertete der Vorstand die verstärkte Förderung von altengerechten und barrierefreien Wohnungen (Zusatzdarlehen für Gruppenwohnungen und Pflegewohnplätze) sowie Zusatzdarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus. Dass auch der Abriss von Bestandsbauten innerhalb eines integrierten Gesamtkonzeptes förderfähig ist, traf auf Zustimmung des AKNW-Vorstands. Betont wurde allerdings, dass beim Rückbau von Siedlungen nicht zwingend auf Neubau abgehoben werden dürfe; auch Freiflächen und Projekte der Landschaftsarchitektur könnten zu einer Aufwertung und Attraktivierung zum Beispiel innerhalb von Großsiedlungen entscheidend beitragen.BauO NW: Abstandsflächen

Die Architektenkammer NRW setzt sich seit langem für eine Modifizierung der Vorschriften zu den Abstandsflächen in der Landesbauordnung ein. Der Vorstand begrüßte einen Referentenentwurf des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Bauen und Verkehr (MBV), in dem die Abschaffung des Schmalseitenprivilegs zugunsten einer generellen Reduzierung der Abstandsflächentiefe vorgesehen ist. „Damit würde ein Problem beseitigt, das den Kolleginnen und Kollegen in der Praxis viel Ärger bereitet“, kommentierte Kammerpräsident Miksch. Entgegen den Vorschlägen aus dem MBV plädiert die Architektenkammer allerdings dafür, dass die Abstandsflächen weiterhin als Rechteck ermittelt werden sollen.  

Qualität der Ausbildung

Die Sorge um die Qualität der künftigen Architektenausbildung beschäftigt weiterhin den Vorstand der AKNW. Es wurde beschlossen, dass Ende Mai ein „Hochschultag“ der AKNW durchgeführt werden soll, der mit einer klaren politischen Ausrichtung die Probleme diskutieren wird, die im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess und der Umstellung der Diplomstudiengänge auf Bachelor/Master-Systeme aufgetreten sind. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen setzt außerdem ihren Dialog mit den Architektur-Ausbildungsstätten im Lande fort. Dazu werden noch vor dem Hochschultag ein weiteres Mal die Dekane der Architekturfakultäten sowie Studierende zu Gesprächen eingeladen. 

Architektur-Export

Auf großes Interesse bei den Mitgliedern der Kammer stößt das Thema „Architektur-Export“. Mehr als 500 Architekten haben in den vergangenen Wochen eine Fachexkursion nach Peking gebucht, die ein qualifizierter Reiseveranstalter in Kooperation mit der AKNW angeboten hatte. Die AKNW selbst organisiert derzeit eine Exkursion für Mitglieder nach Polen. In Warschau und Danzig besteht für Mitglieder die Gelegenheit,  Gespräche mit Architekten, Investoren und Mitarbeitern der Bauverwaltung zu führen.

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