Vorstand kritisiert geplante „Dienstleistungsrichtlinie“ der Europäischen Union

Vorstand: Kammer fordert fairen Wettbewerb innerhalb der EU

Die geplante Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union (EU) steht gegen-wärtig im Kreuzfeuer der Kritik. Der AKNW-Vorstand, der bereits frühzeitig die Auswirkungen der Richtlinie auf die Berufsgruppe der Architekten problematisiert hatte, befasste sich in seiner Februar-Sitzung erneut mit diesem Thema.

17. Februar 2005von Jörg Wessels

Die geplante Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union (EU) steht gegenwärtig im Kreuzfeuer der Kritik. Der AKNW-Vorstand, der bereits frühzeitig die Auswirkungen der Richtlinie auf die Berufsgruppe der Architekten problematisiert hatte, befasste sich in seiner Februar-Sitzung erneut mit diesem Thema.  

Auf Grundlage der Gespräche, die das Präsidium unter anderem mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments geführt hatte, legte der Vorstand das weitere Vorgehen der Kammer fest. Es wurde beschlossen, kurzfristig ein Positionspapier zu erarbeiten, das die Haltung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Richtlinienentwurf deutlich macht. Darin soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die AKNW das Vorhaben einer Liberalisierung des europäischen Dienst­leistungsmarktes grundsätzlich befürwortet. Diese Marktöffnung müsse allerdings unter den Prämissen von Verbraucherschutz, fairen Wettbewerbsbedingun­gen und Vermeidung bürokratischer Informations- und Kontrollstrukturen erfolgen, so der Vorstand.  

Bestandteil des Positionspapiers sollen insbesondere konkrete Vorschläge zur Änderung des Richtlinienent­wurfs im zentralen Punkt des Herkunftslandprinzips sein. Eine praxisgerechte Alternative zur ausschließ­lichen Anwendung des Herkunftslandprinzips, wie sie von der EU-Kommission bislang angestrebt wird, sieht der AKNW-Vorstand in der Kombination von Herkunftsland- und Bestimmungslandprinzip. 

HOAI: Novellierungsvorschlag der Architektenkammern 

In den zurückliegenden Monaten ist von einer Redak­tionsgruppe der Bundesarchitektenkammer (BAK) intensiv an einem gemeinsamen Papier der sechzehn Länderkammern zur Novellierung der HOAI gearbeitet worden. Die AKNW hat hierfür maßgebliche Beiträge geliefert. Die Vorstandsmitglieder erörterten die Vorlage der Redaktionsgruppe und formulierten Empfehlungen zur strukturellen und inhaltlichen Profilierung der BAK-Vorlage.  

Die AKNW drängt insbesondere darauf, dass aus dem Novellierungsvorschlag deutlich hervorgeht, welche Vorzüge der Reformansatz der Kammern gegenüber den bisherigen Regelungen der Honorarordnung bietet. Dies betrifft vor allem die grundlegende Änderung, Honorare und Baukosten zu entkoppeln. Der BAK-Vorschlag für eine Novellierung der HOAI soll Anfang März vorliegen und dann - so wünscht es die AKNW - intensiv auf Bundes- und Landesebene in den politischen Raum kommuniziert werden.

Vorstand verabschiedet „Wahlprüfsteine“ zur Landtagswahl 

Ein wichtiges Datum für die Architektenkammer ist die Landtagswahl am 22. Mai, weil dabei unter anderem über wichtige Weichenstellungen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Landes entschieden wird. Inhaltliche Punkte, die für Architektenschaft von Bedeutung sind, gehören bislang jedoch nicht zu den Schwerpunktthemen der Parteien im Wahlkampf. Um Klarheit über die Positionen der Parteien zu den für Architekten relevanten Fragen zu bekommen, beschloss der AKNW-Vorstand, die Spitzenkandidaten der im Landtag vertretenen Parteien direkt zu befragen. Hierfür hat die AKNW so genannte „Wahlprüfsteine“ formuliert. 

Mit Fragen zu ausgewählten Themenfeldern der Landespolitik will die Architektenkammer heraus finden, welche Politikangebote die Spitzenkandidaten und ihre Parteien den Architektinnen und Architekten in Nordrhein-Westfalen für die kommende Wahlperiode machen. Die Fragen beziehen sich auf die Förderung der Baukonjunktur in NRW, auf erforderliche Maßnahmen für eine bedarfsgerechte Wohnungsbauproduktion, auf konzeptionelle Vorstellungen zur Fortführung der Landesinitiative „StadtBauKultur NRW“, auf die Quali­tätssicherung bei der Architektenausbildung und natürlich auf die Haltung der Parteien zur Novellierung der HOAI. Die „Wahlprüfsteine“ werden den Spitzenkandidaten im Vorfeld der Landtagswahl zur Beantwortung vorgelegt. Über ihre Stellungnahmen wird in der Mai-Ausgabe des DAB berichtet. 

Architektenkammer befürwortet „virtuelles Architekturmuseum“ für NRW 

Überlegungen der Landesregierung zur Einrichtung eines „virtuellen Architekturmuseums“ in Nordrhein-Westfalen nehmen mehr und mehr Gestalt an. Der konzeptionelle Ansatz des Projektes besteht darin, kein zentrales Architekturmuseum an einem festen Standort zu errichten, sondern die bestehende, breit gefächerte Museumsinfrastruktur im Lande für Ausstellungen und Veranstaltungen mit Bezug zu den Themenbereichen  Baukultur, Architektur, Wohnen und Städtebau zu nutzen. Der AKNW-Vorstand begrüßte das Vorhaben und wertete es als wichtige Bereicherung der Kulturszene Nordrhein-Westfalens.

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