Vorstand: LEP geht in die nächste Runde

Der Schutz unserer Kulturlandschaften sollte im künftigen Landesentwicklungsplan NRW (LEP) eine stärkere Stellung erhalten. Das fordert die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in ihrer aktuellen, zweiten Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf des LEP. „Vor dem Hintergrund der rasanten Veränderungen unserer Landschaften durch die Umsetzung der Energiewende reichen die getroffenen Regelungen bei weitem nicht aus“, unterstrich Prof. Rolf-Egon Westerheide für die Fachrichtungen der Stadtplaner und der Landschaftsarchitekten in der Sitzung des Kammervorstands am 12. Januar in Düsseldorf.

15. Januar 2016von Christof Rose

Die Landesregierung hatte den ersten Entwurf zum neuen LEP bereits vor zwei Jahren vorgelegt. Zahlreiche Anregungen und Forderungen der Architektenkammer NRW seien erfreulicherweise in den nun vorliegenden zweiten Referentenentwurf aufgenommen worden, konstatierte der Vorstand. Allerdings gebe es weiterhin strittige Punkte, etwa die Einschätzung des LEP-Entwurfs, dass Windkraftanlagen heute ein „verbreitetes und prägendes Element der Kulturlandschaft“ seien. „Eine solche Festlegung hilft überhaupt nicht dabei, Konflikte zwischen Windenergie und Kulturlandschaften zu klären“, unterstrich der Präsident der Architektenkammer NRW, Ernst Uhing. Insgesamt sei der künftige Landesentwicklungsplan aber zu begrüßen, da er klarer gegliedert sei als sein Vorgänger und insbesondere die Planungshoheit der Kommunen gestärkt werde.

Modifizierung der Stellplatzpflicht

Intensiv befasste sich der Kammervorstand auch in seiner jüngsten Sitzung mit dem Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen und hier insbesondere mit dem Stellplatznachweis. Um Neubauaktivitäten anzuregen, hatte die Landeshauptstadt Düsseldorf im Dezember 2015 der örtlichen Wohnungswirtschaft und der Architektenkammer NRW eine neue Richtlinie für die Berechnung von notwendigen PKW-Stellplätzen im Wohnungsbau vorgestellt, in der die „ÖPNV-Lagegunst“ berücksichtigt wird. Je nach Wohnungsgröße und -nutzung ergibt sich dabei eine differenzierte Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen beim Wohnungsneubau. „Ein interessanter und praxisnaher Vorschlag“, urteilte der Kammervorstand. Das Düsseldorfer Beispiel unterstütze die Forderung der AKNW, im Zuge der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung NRW die Ermittlung des Stellplatzbedarfes in die kommunale Verantwortung zu übertragen.

Neuer BIM-Stufenplan des Bundesverkehrsministers

Positiv nahm der AKNW-Vorstand den Stufenplan zur Kenntnis, mit dem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das „Digitale Planen und Bauen“ in Deutschland zum Standard machen will. Verkehrsminister Alexander Dobrindt hatte den Plan kurz vor Weihnachten öffentlich vorgestellt.
Demnach wird der Bund in den Jahren 2017 – 2020 BIM-Prozesse in verschiedenen Pilotprojekten erproben und für Bundesbauten spezifizieren. Anschließend soll das Building Information Modeling (BIM) für Bauten des BMVI regelmäßig zum Einsatz kommen.

Die Architektenkammer NRW engagiert sich in einer begleitenden Projektgruppe der Bundesarchitektenkammer in diesem Prozess. „Durch die Intervention der Architekten konnte erreicht werden, dass der Stufenplan nicht länger – wie ursprünglich vorgesehen – die Aufhebung des Prinzips der Trennung von Planung und Ausführung anstrebt“, betonte Kammerpräsident Ernst Uhing. Wichtig sei auch, dass die vorgesehenen Abläufe nach dem BIM-Stufenplan im Rahmen der bestehenden HOAI honoriert werden könnten.

Analyse der Kammerwahl 2015

Natürlich stand in der ersten Sitzung des Vorstands nach der Wahl zur XI. Vertreterversammlung der AKNW eine Wahlanalyse auf der Tagesordnung. Präsident Ernst Uhing hob noch einmal hervor, dass die erstmals seit zehn Jahren wieder gestiegene Wahlbeteiligung mit nun 39,6 % eine erfreuliche Bestätigung des Engagements und der Unterstützung der Kammermitglieder sei. „Das ist ein Wert, den viele Kammern und Verbände bei weitem nicht erreichen.“

Wie AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann darstellte, zeigte die Detailanalyse aber, dass junge Kammermitglieder und Frauen insgesamt unterdurchschnittlich von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht hätten. Der Vorstand sah in diesem Ergebnis einen Auftrag, diese Mitgliedergruppen in den kommenden Jahren noch gezielter anzusprechen und intensiver in die Arbeit der Kammer einzubinden.

Teilen via