Vorstand erörtert aktuelle europarechtliche Entwicklungen

Vorstand: Neue Debatten um das Preisrecht

Am 6. April konstituierte sich im Haus der Architekten der neue Vorstand der Architektenkammer NRW. Präsident Hartmut Miksch begrüßte zu Beginn der Sitzung die Architektin Monika Infantino sowie die Berufskollegen Michael Behrhorst und Wilhelm Meier-Ebbers als neue Mitglieder im Leitungsgremium der Kammer. Aktuelle berufspolitische Themen standen anschließend im Mittelpunkt der Vorstandsberatungen.

18. April 2006von Jörg Wessels

Breiten Raum nahm dabei die Erörterung eines aktuellen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein, das die Gebührenordnung für Rechtsanwälte in Italien zum Gegenstand hat. Nach Auffassung des Generalanwalts des EuGH wird der freie Dienstleistungsverkehr durch die Festlegung von Mindestgebühren beschränkt, weil dadurch Wettbewerbsvorteile, die Rechtsanwälte außerhalb Italiens haben könnten, neutralisiert werden. Diese Argumentation hatte die Europäische Kommission aufgegriffen, um die Unvereinbarkeit der italienischen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure mit dem Gemeinschaftsrecht zu begründen.  

Der AKNW-Vorstand problematisierte die Sichtweise des Generalanwalts. Seiner Auffassung hielten die Vorstandsmitglieder entgegen, dass die Wettbewerbsbedingungen für Dienstleister in der EU nicht durch Gebührenordnungen, sondern vielmehr durch unterschiedliche Steuer- und Abgabenlasten im heterogenen europäischen Binnenmarkt determiniert würden. Die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen in der Union sei eine politische Aufgabe und könne nicht auf dem Rechtsweg betrieben werden. Der Vorstand verwies in diesem Kontext zugleich auf die wichtige Funktion von Preisrechtsverordnungen unter den Gesichtspunkten von Verbraucherschutz und Qualitätssicherung.   

Wohnungsprivatisierungen in NRW  

In einer Pressekonferenz hatte die AKNW Ende März ein aktuelles Thesenpapier zum Wohnungsbau und zur Privatisierung öffentlich gebundener Wohnungsbestände der Öffentlichkeit vorgestellt. „Unser Positionspapier hat bei den Journalisten großes Interesse und viel Anklang gefunden“, berichtete Kammerpräsident Hartmut Miksch gegenüber dem Vorstand. Dies habe zu einer breiten Berichterstattung geführt. „Es war richtig, dass sich die Kammer in die aktuelle Diskussion eingemischt und zu diesem so wichtigen Thema sachkundig und differenziert Stellung bezogen hat“, so Miksch.   

Rauchmelder: AKNW gegen gesetzliche Regelungen  

In der Diskussion um die Sicherheit von Gebäuden hält die AKNW die bestehenden gesetzlichen Regelungen für ausreichend. Das Technische Regelwerk für die Planung des Tragwerks eines Gebäudes sei auf dauerhafte Standsicherheit ausgerichtet; insofern würde jede weitere staatliche Regelung, so der Vorstand, nur zu neuer Bürokratie führen.Hinsichtlich der „Rauchmelder“-Kampagne der NRW-Minister Ingo Wolf und Oliver Wittke stellte der Kammervorstand fest: Rauchmelder sind eine sinnvolle Präventionsmaßnahme, die man allerdings nicht gesetzlich vorschreiben sollte. Die AKNW plädiert dafür, Anreize für den freiwilligen Einbau von Rauchmeldern zu geben, etwa in Form eines Nachlasses bei der Versicherungsprämie. Diese Position vertrat die Kammer auch Ende April im Rahmen einer Anhörung des nordrhein-westfälischen Landtags.     

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