Wahl zur XII. Vertreterversammlung: Im Herbst haben Sie die Wahl

Ende dieses Jahres stehen die Wahlen zur XII. Vertreterversammlung (VVS) der Architektenkammer NRW an. Bei den letzten Wahlen zum „Architektenparlament“, dem höchsten Gremium der AKNW, im Dezember 2015 nahmen knapp 40 Prozent der Architektinnen und Architekten, der Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in NRW ihr Stimmrecht wahr.

01. Juli 2020

Die Wahlbeteiligung war damit im Vergleich zu Quoten bei anderen Körperschaften sehr gut. Dennoch gilt: Die berufsständische Selbstvertretung kann ihrem demokratischen Auftrag nur gerecht werden, wenn sie von möglichst vielen Mitgliedern des Berufsstandes aktiv getragen und unterstützt wird!

Die rund 31 500 Mitglieder der AKNW erhalten die Stimmunterlagen erst im November 2020; aber bereits jetzt bemühen sich die Architektenverbände und -initiativen verstärkt darum, alle Kammermitglieder darüber zu informieren, für welche thematischen Schwerpunkte sie sich einsetzen und welche Inhalte sie in den kommenden Jahren im Rahmen ihrer Mitarbeit in der Architektenkammer NRW umsetzen möchten.

Prinzipiell kann sich jedes AKNW-Mitglied zur Wahl aufstellen lassen, soweit es mindestens fünf Unterstützer seiner Fachrichtung findet, welche die Kandidatur mit ihrer Unterschrift mittragen. De facto werden die weitaus meistens Kandidaten von den Architektenverbänden vorgeschlagen. Der Gesetzgeber hat diese Konstruktion bewusst bei der Verabschiedung des NRW-Architektengesetzes 1969 so gewählt, um eine gewisse strukturelle Verzahnung der bewährten Arbeit der Initiativen und Verbände mit den Aktivitäten der Architektenkammer anzuregen.

Die Abläufe sind durch die Wahlordnung der AKNW wie folgt vorgegeben: Die offizielle Wahlausschreibung durch den Präsidenten der Architektenkammer NRW erfolgte bereits in der Februar-Ausgabe des Deutschen Architektenblattes. Im Juli und August 2020 werden alle Mitglieder, die in mehreren Fachrichtungslisten eingetragen sind, aufgerufen zu entscheiden, in welcher Fachrichtung sie ihre Stimme abgeben wollen. Im September erfolgt die Versendung der Wahlbekanntmachung an die Mitglieder der AKNW. Wahlvorschläge können dann noch bis zum Stichtag 15.10.2020 eingereicht werden, ab 18. Oktober 2020 wird dann das Wählerverzeichnis ausgelegt. Die Stimmunterlagen werden ab Mitte November versendet, als Wahltag bzw. letzter Tag der Stimmabgabe, ist der 9. Dezember 2020 festgelegt. Das Wahlergebnis wird spätestens am 14.12.2020 festgestellt werden, die offizielle Bekanntmachung der Wahlergebnisse im Deutschen Architektenblatt erfolgt (abhängig vom Redaktionsschluss) voraussichtlich in der Ausgabe Januar 2021, spätestens in der Februar-Ausgabe.

Welche Programme und Schwerpunkte die einzelnen Verbände haben, geht u. a. aus den Verbandsbeiträgen im Regionalteil NRW des Deutschen Architektenblattes hervor.

Nehmen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht wahr. Weitere Informationen finden Sie in Kürze hier in einem Feature „Wahl 2020“.

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