Spitzenkandidaten beantworten die „Wahlprüfsteine“ der AKNW

„Wahlprüfsteine“ der AKNW: Politikangebote für Architekten

Im Vorfeld der Landtagswahl am 22. Mai hat die Architektenkammer NRW den Spitzenkandidaten der im Landtag vertretenen Parteien Fragen zu ausgewählten Themenbereichen der Landespolitik gestellt, die für Berufssausübung und Zukunftsperspektiven von Architektinnen und Architekten von besonderem Interesse sind. Die AKNW dokumentiert nachstehend die Stellungnahmen der Parteien zu den fünf Schwerpunktthemen.

18. April 2005von Jörg Wessels

1. Förderung der Baukonjunktur
Seit zehn Jahren befindet sich die Bauwirtschaft auf Talfahrt. Der Investitionsstau im öffentlichen Hochbau und im Gewerbebau ist jedoch offenkundig. Eine gezielte Förderung der Baukonjunktur wäre geeignet, der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt Wachstumsimpulse zu vermitteln. Welche Möglichkeiten sehen Sie zur Förderung der Baukonjunktur in NRW und mit welchen konkreten Fördermaßnahmen werden Sie diese Zielsetzung nach der Landtagswahl verfolgen?


SPD: Für die Bauwirtschaft stehen neue Entwicklungen im Wohnungs- und Städtebau vor allem mit der demographischen Entwicklung an. Die Umstellung von Wohnraum auf altersgerechtes Wohnen ist dafür ein wichtiges Beispiel.

Die Bauwirtschaft leistet mit dem Einsatz neuer Wege industriellen, energiesparenden nachhaltigen Bauens Erhebliches zur Bereitstellung von attraktiven Wohn- und Arbeitsräumen sowie von Industrieanlagen und Problemlösungen der Infrastruktur. Neue Qualitäten und Standards bieten nicht nur Exportchancen, sondern Innovationen fördern die Binnennachfrage zum Beispiel bei der Wertsteigerung von Immobilien.

Der von der Landesregierung ins Leben gerufene NRW-Baugipfel ist inzwischen eine feste Einrichtung mit Bauwirtschaft und IG Bau, die sich bewährt hat. Leider kann die zurückhaltende Bautätigkeit der öffentlichen Hand kurzfristig nicht aufgegeben werden, die notwendige Haushaltskonsolidierung lässt keine andere Wahl. Sparsames Wirtschaften ist für die öffentlichen Haushalte auch im Baubereich unumgänglich. Der Einsatz von privatem Kapital für öffentliche Vorhaben, die sogenannte PublicPrivate Partnership, kann in manchen Fällen eine Lösung sein. NRW hat intensiv anzahlreichen Modellen und Projekten gearbeitet und nimmt inzwischen in Deutschland bei dieser neuen Finanzierungsform eine Vorreiterrolle ein. Davon profitieren auch Architekten und Planer.


CDU: Die Bauwirtschaft befindet sich seit rund zehn Jahren in einer strukturellen Rezession. Seit dem Jahr 1995 hat fast eine Halbierung der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe in Nordrhein-Westfalen stattgefunden. Einer der letzten Konjunkturmotoren ist der Bau von Eigenheimen.

Mit einer wirklichen Gemeindefinanzreform wollen wir den Kommunen die Möglichkeit geben, Spielräume für Investitionen zu schaffen. Wir wollen ebenso, dass die Kommunen selbst über den Einsatz der ihnen zukommenden Finanzmittel entscheiden können. Das heißt: Schlüssel- statt Zweckzuweisungen. Dies dient auch der Förderung der Bauwirtschaft.


Bündnis90/Die Grünen: Uns ist bewusst, dass die Bauwirtschaft sich seit Jahren in einer strukturellen Krise befindet. Ursache ist das Zusammenwirken mehrerer Einflussgrößen. Die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten hat zu Beginn der neunziger Jahre der Bauwirtschaft einen einmaligen Boom beschert. Die in den neunziger Jahren entstandenen Überkapazitäten sind in den vergangenen Jahren abgebaut worden. Auch die andauernde inländische Konsumschwäche und die finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte treffen die Baubranche stärker als andere Bereiche.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat deshalb bereits 1995 gemeinsam mit dem Bauindustrieverband NRW e.V., den Baugewerblichen Verbänden Nordrhein und Westfalen, der IG Bauen-Agrar-Umwelt, der Architekten- und der Ingenieurkammer Bau NRW die „Zukunftsinitiative Bau NRW" gegründet. Ziel der Zukunftsinitiative ist es, insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen der Baubranche bei der Bewältigung des Strukturwandels zu unterstützen, die (inter)nationale Wettbewerbsfähigkeit der NRW-Bauwirtschaft zu verbessern, Arbeitsplätze zu sichern und innovative Arbeitsplätze zu schaffen. Die einzelnen Projekte der Zukunftsinitiative haben nachgewiesen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen innovativ und unabhängig von ihrer Größe grundsätzlich in der Lage sind, ihren Betrieb auf die künftigen Markterfordernisse umzustellen. Die Ergebnisse sind in der „Zukunftsstudie Baugewerbe NRW" zusammengeführt worden.

Wir Grüne in NRW halten folgende Ansatzpunkte für bedeutsam:

  • Nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum lässt sich nur durch Innovationen und technischen Fortschritt, neue Produkte und Dienstleistungen erreichen. Dabei kommt es vor allem auf eines an: arbeitsteilige Prozesse, an denen verschiedene Akteure beteiligt sind, optimal zu managen. Innovative Unternehmensgründungen, Einbeziehung von Forschung und Lehre und Kooperation aller am Produktionsprozess Beteiligten sind weitere notwendige Voraussetzungen.
  • Qualifizierung, mehr Aus- und vor allem mehr Weiterbildung und gleichberechtigte Zusammenarbeit und Kommunikation aller Beteiligten sind notwendig. Dabei sollten wir auf der einen Seite nicht der Versuchung unterliegen, uns an den internationalen Preiswettbewerb anpassen zu wollen. Wir müssen eigene Maßstäbe für Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit definieren. Wir müssen die Voraussetzungen für mehr Produktivität schaffen, also in Qualifizierung und Bildung investieren.
  • Allerdings werden selbst die besten und leistungsfähigsten Betriebe und Büros mit einem Problem konfrontiert, das kaum beherrschbar erscheint: gerade beim Bauen nutzen die Kunden den Preiswettbewerb und greifen immer mehr zu preisgünstigen Angeboten. Zu einen, weil sie die Qualität nicht beurteilen können. Zum anderen, weil Qualitätsunterschiede nicht deutlich werden. Den Schaden haben die Investoren oft selbst, weil die Qualität in diesem Preiswettbewerb stark gelitten hat. Dieses Problem ist zu lösen, wenn es gelingt, ein transparentes System zu schaffen, das sich zur Frage der Qualität verhält. Ein wichtiger Baustein dazu ist die seit längerem diskutierte Einführung eines Präqualifizierungssystems in Deutschland.

FDP: Die Besorgnis erregende Situation der Bauwirtschaft kann natürlich nicht losgelöst von der allgemeinen Wirtschaftssituation gesehen werden. Wir brauchen ein positives Klima bei denen, die investieren wollen und es in vielen Fällen auch könnten. Besonders wichtig ist für die Bauwirtschaft die Verlässlichkeit der Politik bezogen auf die Rahmenbedingungen. Die aktuelle Diskussion über das Antidiskriminierungsgesetz zeigt, dass die rot-grünen Regierungen in Berlin und Düsseldorf dies noch in keiner Weise erkannt haben.

Eine funktionierende Bauwirtschaft ist bedeutsam auch für andere Wirtschaftsbereiche. Besonders wichtig ist uns in diesem Zusammenhang, dass gerade in der Bauwirtschaft auch Arbeitsplätze für solche Menschen vorhanden sind, die sonst keine Chance hätten, ihr Leben durch eigene Arbeit zu gestalten.

Wir müssen die vorhandenen Überregulierungen abschaffen und den Menschen und der Wirtschaft durch einen wirklichen Bürokratieabbau die notwendigen Freiräume schaffen. Rot-grün kündigt hier vieles an, macht aber im Ergebnis nichts. Die FDP wird Vorschriften abschaffen, Verfahren beschleunigen und die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern.

Impulsmittel des Landes sind besser zu bündeln und zielgerechter einzusetzen. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden kommt hier den Mitteln der Städtebauförderung eine herausragende Bedeutung zu.


2. Wohnungsbauförderung
Welche Handlungsmöglichkeiten sehen Sie, um den öffentlichen und privaten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen dauerhaft auf das bedarfsgemäße Niveau zu bringen?
   

SPD: Für die soziale Wohnraumförderung hat die Landesregierung im Jahr 2004 mehr Fördermittel zur Verfügung gestellt als der Bund insgesamt für die Länder. Das Land hat im letzten Jahr den Neubau von Mietwohnungen und Eigentum sowie die Verbesserung des Wohnungsbestandes mit insgesamt 985 Millionen Euro gefördert. Der Bedarf an bezahlbaren Wohnraum ist in bestimmten Regionen noch annähernd nicht gedeckt. Dies trifft besonders für die Städte zu, für die es glücklicherweise noch einen Zuzug von jungen Familien gibt. Bei der Wohnungspolitik steht deshalb der bedarfsgerechte Einsatz der Mittel im Vordergrund. Die Wohnungsbauprogramme des Landes sind darauf ausgerichtet.


CDU: Eine Analyse der Situation auf den regionalen Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen zeigt erhebliche Abweichungen. Regionen mit zunehmenden Wohnungsleerständen stehen gerade an der Rheinschiene Wachstumsregionen mit erheblichem Wohnungsbedarf gegenüber.

Mit der bisherigen zentralistischen Wohnraumförderung kann auf diese Entwicklungen nicht mehr angemessen reagiert werden. Die CDU Nordrhein-Westfalen will deshalb die soziale Wohnraumförderung neu gestalten. Wir wollen den Kommunen zukünftig die Verantwortung für den Einsatz von Fördermitteln in der Wohnraum- und auch in der Stadterneuerungsförderung übertragen. Die guten Erfahrungen mit dem Modellprojekt der regionalen Budgetierung in der Wohnraumförderung in der Region Bonn/Rhein-Sieg-Kreis unterstreichen dies.

Für völlig ungeeignet halten wir vor diesem Hintergrund die seit Jahren vorangetriebenen Planungen des MSWKS, die Bewilligungszuständigkeit in der Wohneigentumsförderung auf die Wohnungsbauförderungsanstalt NRW (Wfa) zu übertragen. Insbesondere im Interesse von Kundenfreundlichkeit und Bürgernähe sollte die Wohneigentumsförderung weiter in der Verantwortung der Kommunen verbleiben. Eine Zentralisierung des Verfahrens bei der Wfa wäre auch angesichts der zunehmenden Regionalisierung der Wohnungsmärkte nicht zu begründen.

Wir wollen beim Mietwohnungsbau die überholte Objektförderung durch eine einkommensabhängige Subjektförderung ersetzen. Dies dient einer verbesserten Zielgenauigkeit und löst zugleich das Problem der Ausgleichsabgabe, die zusehends die soziale Entmischung in den ohnehin benachteiligten Stadtteilen forciert und deshalb nichts anderes als eine Vertreibungsabgabe ist.

Bündnis90/Die Grünen: Die allgemeine Situation auf dem Wohnungsmark in NRW ist heute besser als zu Beginn der 1990er Jahre. Wohnungsbedarf und Wohnungsnachfrage entwickeln sich regional allerdings sehr unheitlich. Im Ruhrgebiet und in den angrenzenden Regionen kommt der Umstrukturierung und Aufwertung des Wohnungsbestandes eine besondere Bedeutung zu. Wohin gegen insbesondere in der Rheinschiene weiterhin ein hoher Neubaubedarf besteht, um die Wohnungsversorgung für untere und mittlere Einkommensgruppen sicherzustellen.

CDU und FDP wollen mit der Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe und des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, dass Wohnungsbauvermögen des Landes und damit auch größte Investitionsprogramm des Landes für die Bauindustrie in Höhe von 1 Milliarde Euro abschaffen. Wir GRÜNE halten an dem Ziel fest, mit der sozialen Wohnraumförderung tragfähige Mieten zu erhalten, einen Beitrag zur Förderung des Selbstgenutzten Wohneigentums zu leisten und den Wohnungsbestand nachhaltig zu erneuern. In den letzten Jahren wurden rund 13.500 Wohnungen jährlich durch das Land gefördert. Wir halten daran fest, um kalkulierbare und verlässliche Rahmenbedingungen für Investoren mit attraktiven Förderbedingungen zu gewährleisten.


FDP: Trotz der eingetretenen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt brauchen wir in NRW weiterhin neue Wohnungen. Die Anzahl der Haushalte wird weiter wachsen. Die Forderung nach der Sicherheit der Rahmenbedingungen gilt für den Wohnungsbau ganz besonders. Die ständige Diskussion über die Abschaffung der Eigenheimzulage ist hier völlig kontraproduktiv. Die Bauinteressenten sind auf verlässliche Grundlagen im Hinblick auf langfristige Finanzierungsplanungen besonders angewiesen. Die FDP wird sich weiter für die Abschaffung investitionsfeindlicher Vorschriften einsetzen. Beispielhaft nenne ich hier nur die Zweckentfremdungsverordnung und die Kündigungssperrfristverordnung. Die Wohnungsförderung wollen wir von der Objektförderung auf die effektivere Subjektförderung umstellen.


3. StadtBauKultur NRW
Müsste die Landesinitiative StadtBauKultur NRW nicht dauerhaft angelegt sein, um nachhaltige Wirkung zu erzielen? Welche Schritte werden Sie einleiten, um Architektur und Baukultur in NRW darüber hinaus zu fördern?   


SPD: Die gemeinsam mit der Architektenkammer und anderen Organisationen getragene Initiative „StadtBauKultur“ der Landesregierung hat ein Zeichen gesetzt, das national und international seinesgleichen sucht. Fast 70 landesweit betrachtete Projekte wurden in den letzten Jahren umgesetzt. Damit werden wichtige Anreize für die Bauwirtschaft gegeben. Das Programm ist zunächst auf zehn Jahre ausgelegt und wird weitergeführt werden. Es geht darum, Architektur und Städtebau aus Nordrhein-Westfalen international zu positionieren.

In Zukunft wird ein wichtiger Schwerpunkt darauf liegen, dass wir uns in Nordrhein-Westfalen um benachteiligte Stadtteile kümmern, in denen sich Mangel konzentriert. Dazu wollen wir die Kooperation mit der Wohnungswirtschaft organisieren. Wir müssen die Infrastruktur in den benachteiligten Stadtteilen gemeinsam verbessern. Wir werden uns dafür einsetzen, dass unser Städtebauförderprogramm stärker regionalisiert und von der NRW.Bank unterstützt wird. Beim Bund werden wir uns dafür einsetzen, dass das von uns durchgesetzte Programm „Stadtumbau West“ des Bundesweiter ausgebaut wird und unseren Kommunen zu gute kommt. Zudem wollen wir die Zweckbestimmung des Landeswohnungsbauvermögens auf Wohnumfeldmaßnahmen erweitern.


CDU: Die CDU-Landtagfraktion NRW hat im letzten Jahr mit dem Antrag „Baukultur in Nordrhein-Westfalen bewahren und entwickeln: eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ (Drucksache 13/5421) die Landesregierung aufgefordert, die Initiative „StadtBauKultur NRW“ einer kritischen Evaluierung zu unterziehen. Danach wird zu beurteilen sein, in welcher Form die Initiative „StadtBauKultur NRW“ weiter zu führen ist.

Die Erhaltung und die Pflege der Baukultur stellen gesamtgesellschaftliche Aufgaben dar. Dies kann die öffentliche Hand alleine nicht leisten. Hier stehen auch Bürger und Unternehmen in der Verantwortung. Für uns ist jedoch klar, dass das Land - und damit der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - hier eine Vorbildrolle zu erfüllen hat, die sich nicht auf wenige Highlights beschränken darf.


Bündnis90/Die Grünen: Die GRÜNEN begrüßen es, dass die Architektenkammer die Landesinitiative StadtBauKultur NRW nachhaltig unterstützt. Hier haben sich der GRÜNE Bauminister, die Architekten- und Bauingenieurkammer, Künstlerbünde und Unternehmen der Wohnungswirtschaft auf eine bessere Berücksichtigung der Baukultur in dem Memorandum auf klare Ziele verständigt. Als Plattform ist das "Europäische Haus der Stadtbaukultur" in Gelsenkirchen eingerichtet worden. Seit Oktober 2002 werden von hier aus wichtige Projekte initiiert und begleitet. Das Land hat damit bundesweiten Vorbildcharakter. Diesen Weg wollen wir weiter unterstützen.

Die Durchführung von Wettbewerbsverfahren ist ein wichtiger Baustein zur Förderung der Baukultur und zur Förderung des Architektenberufes. Wir wollen an der Förderpraxis und den Förderinstrumenten des Landes festhalten und damit die Kommunen und Investoren in den Bemühungen zur Förderung der Baukultur unterstützen. Die Einrichtung von Gestaltungsbeiräten in den Städten und Gemeinden des Landes ist ein weiteres wichtiges Thema. Hier wollen wir den gemeinsamen Weg mit der Architektenkammer weiter beschreiten und noch mehr Kommunen als bisher von der Bedeutung des Themas für die städtebauliche Entwicklung überzeugen.

FDP: Die FDP unterstützt das Ziel, einen möglichst hohen baukulturellen und gestalterischen Anspruch an die Städtelandschaft NRWs zu realisieren. Die Qualität der Bebauung ist insbesondere vor dem Hintergrund deutlich abnehmender Bevölkerungszahlen ein entscheidender Grund zum Verbleib. Schon heute sind in den Städten hohe Leerstandsquoten in unattraktiven Wohnungsbeständen zu verzeichnen. 

Die FDP unterstützt die Ziele der Landesinitiative Stadtbau Kultur mit denen ein öffentlicher und dauerhafter Dialog über Stadtentwicklung, Städtebau, Architektur,Landschaftsplanung, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Wohnungsbau mit dem Ziel geführt werden soll, den Stellenwert der Baukultur in der öffentlichen Diskussion zu stärken. Bereits die Aufgabenbeschreibung zeigt, dass es sich hier um ein langfristiges Programm handeln muss. Die verfolgten Ziele sind auch noch keinesfalls erreicht, so dass die Initiative fortgeführt werden muss. Für die FDP istdie Auseinandersetzung mit der Alltagspraxis des Bauens besonders wichtig. Baukultur darf sich nicht auf wenige Vorzeigeprojekte reduzieren.


4. Architektenausbildung
Welche Position vertreten Sie in dieser Frage, ob für komplexe Studiengänge wie Architektur 8-semestrige Studiengänge vorgesehen werden sollen? Welche politischen Schritte werden Sie in diesem Politikfeld einleiten, um die Qualität der Architektenausbildung und des Architektenberufes in NRW zu gewährleisten?
   


SPD: Die Frage betrifft im Kern die Umstellung der Hochschulqualifikationen vom deutschen Diplomstudiengang auf die international anerkannten Studienabschlüsse Bachelor und Master. Die Regelstudienzeit des Diplomstudiengangs zum Bachelor wird derzeit im internationalen Vergleich überprüft. Dabei ist zu bedenken, dass die Studiendauerzum Abschluss Diplom in Deutschland über dem europäischen Durchschnitt liegt. Mit den Bachelorstudiengängen soll eine Verkürzung der Studienzeiterreicht werden. Mit dem Aufbaustudiengang zum Master wird eine weitere Qualifikation ermöglicht.


CDU: Wir werden die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen nicht dem engen Korsett des 6 Semester Bachelor- und 4 Semester Master-Schemas unterwerfen. Die konkrete Studiengangsdauer wird sich nach den Fächerkulturen und den Möglichkeiten der jeweiligen Hochschulen richten. Qualitätssicherung wird unter anderem über die Akkreditierung durch unabhängige Agenturen erfolgen. Hier haben nicht nur Hochschullehrer, sondern auch Vertreter der Kammern Einflussmöglichkeiten.

Bündnis90/Die Grünen: Mit der im Jahr 2003 erfolgten Novelle des Baukammergesetzes haben wir entsprechend der europäischen Normen festgelegt, dass für den Bereich der Ausbildung von Architektinnen und Architekten und als Voraussetzung für die Erlangung der Bauvorlageberechtigung ein vierjähriger Studiengang erforderlich ist. Für die übrigen Bereiche reicht ein dreijähriger Studiengang zum Abschluss. Wir GRÜNE halten an dieser Regelung des Baukammergesetzes fest.

 
FDP: Die FDP begrüßt die europäische Harmonisierung, die u.a. durch den Bologna-Prozess eingeleitet wurde. Allerdings betonen wir den Prozess-Charakter von Bologna und lehnen streng verordnete Vorgaben mit unnötig starren Stichtagsregelungenfür einzelne Studiengänge ab. Diese Flexibilität wird auch nötig sein, denn gerade in bestimmten Bereichen (z.B. Architektur, Stadtplanung, aber auch Ingenieur- und Naturwissenschaften ) sind Besonderheiten und gewachseneTraditionen der bisherigen Ausbildung zu berücksichtigen, die eine einfache Überführung in neue Abschlüsse erschwert.

Vor diesem Hintergrund ist es ein von der FDP miterrungener Fortschritt, dass die NRW-Wissenschaftsministerin nicht mehr allein an einer 6-semestrigen Bachelor-Phase festhält. Die FDP tritt dafür ein, den einzelnen Fakultäten verstärkt die Entscheidung darüber zu überlassen, wie sie den notwendigen Bologna-Prozess umsetzen. Vor Ort und im Dialog mit den Betroffenen kann am besten entschieden werden, wie bisherige Studieninhalte und Rahmenbedingungen in die neue Struktur überführt werden können. Zu enge politische Vorgaben lehnt die FDP schon deshalb ab,weil Qualität und Studienanforderungen am ehesten fachbezogen festgelegt werden können.


5. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure befindet sich derzeit in der Diskussion. Werden Sie sich für einen Erhalt der HOAI als verbindliches Preisrecht einsetzen, und welche Schritte werden Sie unternehmen, damit die Novellierung der HOAI in Gang gesetzt wird?   


SPD: Die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit des Bundes. Ein Konsens über die künftige Ausgestaltung des Preisrechts ist notwendig und wird von der Landesregierung unterstützt. Die Landesregierung hat in ihrer Kompetenz liegende eigene staatliche Regelungenauf das notwendige Maß begrenzt. Der Abbau von staatlichen Regelungen schafft bei den Unternehmen Freiraum für die eigentliche Geschäftstätigkeit und sichert Investitionen. Dies ist bei der Frage der Novellierung oder Änderung des Preisrechts zu bedenken.


CDU: Die von Bundeswirtschaftsminister Clement wiederholt vorgetragenen Planungen, die HOAI zu beseitigen, lehnen wir ab. Auch der Landtagsausschuss für Städtebau und Wohnungswesen hat sich im Jahr 2003 einstimmig für einen Erhalt der HOAI ausgesprochen. Notwendig ist jedoch eine strukturelle Überarbeitung.

Der Fortbestand der HOAI muss auch im Zusammenhang mit den Diskussionen über die Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union gesehen werden. Jedenfalls muss verhindert werden, dass es zu einem ruinösen Wettbewerb kommt und Architekten und Ingenieure benachteiligt werden. Außerdem darf es nicht zu einer Nivellierung von Standards nach unten kommen.

Bündnis90/Die Grünen: Uns ist bewusst, dass der Erhalt der Honorarordnung für Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure (HOAI) als verbindliches Preisrecht derzeit eines der wichtigsten berufspolitischen Ziele der Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure ist. Wir GRÜNE in NRW begrüßen es, dass die Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der HOAI sehen.

Auf dieser Linie liegt auch der Beschluss, den die Konferenz der Länderbauminister mit Zustimmung des GRÜNEN Bauministers Dr. Michael Vesper Ende 2003 in Kassel gefasst hat. Danach soll die HOAI als verbindliche staatliche Regelung beibehalten werden. Gefordert wurde allerdings, eine neue Honorarordnung solle einfacher strukturiert und inhaltlich verständlicher gestaltet werden sowie verstärkt Anreize zum kostengünstigeren Planen und Bauen geben. Die Bundesregierung war gebeten worden, die Novellierung der HOAI unter Beachtung der im Beschluss genannten Punkte vorzunehmen.

Auf ihrer Sitzung Ende 2004 in Rostock haben die Länderbauminister an ihren Kasseler Beschluss erinnert und die Bundesregierung nochmals gebeten, „dass die mit diesem Beschluss erbetene Novellierung der HOAI so bald wie möglich erfolgen soll." Zuvor hatte der Bundesrat auf Initiative des nordrhein-westfälischen Bauministeriums in einem Beschluss vom September 2004 im Zusammenhang mit der Diskussion über eine EU-Dienstleistungsrichtlinie die Bundesregierung gebeten, „darauf hinzuwirken, dass eine Honorarordnung mit Mindest- und/oder Höchstsätzen für Architekten- und Ingenieurleistungen zulässig und der innerstaatlichen Rechtsetzung vorbehalten bleibt."


FDP: Die FDP hält eine Überarbeitung der HOAI für dringend erforderlich. Eine Lösung, die ohne Rücksicht auf Verluste langjährig bestehende Strukturen zerstört, trägt die FDP nicht mit. Klar ist, dass die HOAI konsequent modernisiert werden und an die veränderte Situation angepasst werden muss. Eckpunkte für die Ausgestaltung einer modernen HOAI sind aus Sicht der FDP:

1. großzügigere Spielräume für die Vertragspartner

2. Honorargrundlagen, die nur noch den Rahmen für zu erbringende Leistungen bilden

3. Bonisysteme für preiswerteres Bauen und Abschläge für Preisüberschreitungen

4. eine Offenheit für Aspekte wie beispielsweise Innovation, Lebensdauer, Baukultur und Umweltschutz

Künftig soll mit dieser modernen HOAI also nicht nur auf die Höhe der Baukosten abgestellt werden können. Daneben sollen auch nachhaltiges und qualitatives hochwertiges Bauen angereizt und belohnt werden. Dass ist aus Sicht der FDP sowohl im Interesse der öffentlichen Bauherren als auch der leistungsbereiten und innovativen Architekten und Ingenieure.

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