Wiederaufbau für Betroffene der Hochwasserkatastrophe

Nach den Beschlüssen von Bundestag (07.09.21) und Bundesrat (10.09.21) für ein Aufbauhilfegesetz mit dem Volumen von 30 Milliarden Euro für die betroffenen Regionen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 können Betroffene in Nordrhein-Westfalen ab sofort Förderanträge stellen. Die NRW-Landesregierung hat am 13.09.21 die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.

14. September 2021

Für den Wiederaufbau stehen in unserem Bundesland Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Anträge können für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, erklärte: „Alle Länder beteiligen sich an dem Aufbaufonds 2021, sodass gegenüber den Geschädigten finanzielle Leistungen aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder zur Milderung von Schäden und Nachteilen gewährt werden können.“ Der Wiederaufbauwille in den betroffenen Regionen könne durch den Aufbaufonds 2021 unterstützt werden. „Für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft kommt eine Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent in Betracht.“

    Gefördert werden Kosten, die bei der Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden und an sonstigen baulichen Anlagen anfallen, oder die für die Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für zerstörte oder das nachweislich nicht mehr nutzbare Wohngebäude notwendig sind. Förderfähig sind auch die Kosten für die Erstellung bestimmter Gutachten und für Planungsunterlagen. ros

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