Wohnen, Stadtentwicklung und Bauland

Mit einem Paket von gleich fünf Stellungnahmen zu baupolitischen Initiativen aus dem Landtag befasste sich der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in seiner Sitzung am 2. November. „Viele Anregungen und Forderungen unserer Kammer finden sich in den Anträgen aus den unterschiedlichen Parteien wieder“, stellte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ernst Uhing, einordnend fest.

04. November 2021von Christof Rose

Im Kern müssten alle Vorhaben zum Weiterbau und zur Umgestaltung unserer Städte und Gemeinden dem Ziel der „Dreifachen Innenentwicklung“ folgen, so Uhing: „Wir müssen behutsam nachverdichten, mehr Grün und Wasser in die Quartiere bringen und die Verkehrswende umsetzen.“

Im Einzelnen war die AKNW um Stellungnahme zu Anträgen zur nachhaltigen Stadtentwicklung (CDU/FDP), zum bezahlbaren Wohnungsbau (SPD), zur Entwicklung der Innenstädte (CDU/FDP; BÜNDNIS90/Die Grünen), zur Baulandmobilisierung (SPD) sowie zur Änderung der Wohnungsbauförderung (NRW-Landesregierung) gebeten worden. So sieht beispielsweise eine Gesetzesinitiative vor, das seit Januar 2010 geltende „Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum Nordrhein-Westfalen“ an die Erfahrungen aus der praktischen Anwendung des Gesetzes, an klimapolitische Notwendigkeiten und an die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung anzupassen. Der Landesregierung geht es im Kern darum, verzichtbare Anordnungen der unterschiedlichen Formerfordernisse in der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen abzubauen, indem diese entweder ersatzlos gestrichen oder an ihrer Stelle möglichst nutzerfreundliche und effiziente elektronische Verfahren zugelassen oder durch die ausführenden Stellen der Verwaltung angeboten werden. Der Vorstand der Architektenkammer bekräftigte diese Punkte, für welche die AKNW schon lange werbe.

Auch den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP im NRW-Landtag zum Thema „Innovationsraum Innenstadt und Einzelhandel im Strukturwandel stärken“ sah der Vorstand der Architektenkammer NRW im Kern positiv. Im Mittelpunkt steht dabei „die Anwendung innovativer und experimenteller Strategien, Konzepte und Maßnahmen, um zu neuen Leitbildern der Innenstadt- und Zentrenentwicklung“ zu kommen. „Richtig ist, auf die Vielfalt und Kleinteiligkeit der Innenstädte zu setzen“, unterstrich Prof. Rolf-Egon Westerheide, Stadtplaner im Vorstand der AKNW. Wolle man diesen Weg konsequent beschreiten, müsse dazu aber auch das Planungsrecht angepasst werden.

Mit der Forderung, die „Impulse des Baulandmobilisierungsgesetzes für NRW schnell (zu) nutzen“, hatte die SPD-Fraktion einen Antrag in den Landtag eingebracht. Das im Sommer 2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes hat zahlreiche Voraussetzungen zur Einführung von Regelungen auf Landes- und kommunaler Ebene zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum geschaffen.

Da sich die Architektenkammer NRW über die Bundesarchitektenkammer bereits aktiv in den Gesetzgebungsprozess des Baulandmobilisierungsgesetzes eingebracht hatte, bekräftigte der Vorstand der Architekten-kammer NRW nun, dass es sinnvoll sei, die Rechtsverordnungsermächtigungen des Baulandmobilisierungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen zu nutzen.

Arbeitskreis Chancengleichheit

Als Gast begrüßte der Vorstand via Zoom-Zuschaltung die Düsseldorfer Innenarchitektin Barbara Eitner, Vorsitzende des „Arbeitskreis Chancengleichheit“ der Architektenkammer NRW und stellvertretenden Vorsitzende des entsprechenden Arbeitskreises auf Bundeskammerebene (BAK). Eitner erläuterte u.a. die Inhalte eines neuen Leitfadens der BAK, der unter dem Titel „Baustelle Chancengleichheit“ Hinweise für einen inklusiven und gendergerechten Umgang innerhalb des Berufsstandes gibt. Der Leitfaden soll Anfang Dezember auf der Homepage der Bundesarchitektenkammer abrufbar sein.

Lebendiges Baukunstarchiv NRW

„Schön ist, dass wieder viele Besucherinnen und Besucher im Baukunstarchiv NRW zu sehen sind“, leitete AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann seinen Bericht an den Vorstand über die Aktivitäten am Standort Dortmund ein. Die Ausstellung zu Leben und Werk Harald Deilmanns habe zahlreiche Interessierte angelockt; zudem halte die TU Dortmund wieder regelmäßig Vorlesungen im Baukunstarchiv NRW ab. „Die Kooperation ist sehr fruchtbar für beide Seiten“, so Lehrmann, „denn viele der Studierenden sind künftige Kammermitglieder.“

 

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