Videostatements: Wohnraumförderung NRW - 9 Mrd. Euro bis 2027

„Fördern, was Wohnungen schafft“: Unter diesem Motto hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 15. Februar das öffentliche Wohnraumförderprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 vorgelegt.

16. Februar 2023von PM / Christof Rose

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, erklärte, die Landesregierung sehe für die laufende Legislaturperiode bis 2027 Mittel in Höhe von insgesamt neun Milliarden Euro vor. „Mehr Wohnraum ist das beste Rezept gegen steigende Mieten“, so die NRW-Bauministerin.

Günstige Zinskonditionen

„Um mehr mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum in herausfordernder Zeit zu bekommen, werden in allen Mietenstufen die Förderdarlehen um 15 Prozent angehoben. Dies soll den Baukostensteigerungen Rechnung tragen“, erläuterte die NRW-Bauministerin bei der Vorstellung des aktuellen Programms in Düsseldorf. Zudem biete die neue Wohnraumförderung attraktive Zinskonditionen: 0 Prozent für die ersten fünf Jahre der Zweckbindung, anschließend 0,5 Prozent für die Dauer der Zweckbindung.

Energetische Sanierung

Eine besondere Herausforderung liegt nach Auffassung des Bauministeriums in der energetischen Modernisierung zig Tausend älterer Wohnimmobilien. „Um den Klimaschutz beim Bauen weiter voranzutreiben, wird das Förderangebot weiter verbessert“, so Ministerin Scharrenbach. Zukünftig können Modernisierungsdarlehen von bis zu 200.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim gewährt werden. Zudem werde der Anteil des Zuschusses am Darlehen von aktuell höchstens 35 Prozent auf bis zu 55 Prozent angehoben. Es gelte der Grundsatz: „Je energiesparender und klimafreundlicher modernisiert wird, desto stärker beteiligt sich die Landesregierung an den Kosten.“

Förderung von Eigentumserwerb

Neben dem geförderten Mietwohnungsbau will die Landesregierung auch den Eigentumserwerb unterstützen. „Auch Haushalte im mittleren Einkommensbereich haben zunehmend Schwierigkeiten beim Eigentumserwerb“, erklärt Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK. „Hier hilft das Programm NRW.BANK.Wohneigentum, bei dem wir jetzt die Einkommensgrenzen erhöht haben, damit mehr Menschen eine eigene Immobilie bauen oder kaufen können.“ Mit den positiven Veränderungen im Kreditprogramm „NRW.BANK.Wohneigentum“ werde in unsicherer Zeit für viele private Bauherrschaften Sicherheit im freifinanzierten Wohnungsbau gegeben, sagte Ministerin Ina Scharrenbach.

Bundesweite Offensive für schnellere Planung

Die nordrhein-westfälische Bauministerin nutzte die Präsentation der neuen Wohnraumförderbestimmungen 2023 auch, um einige Forderungen an den Bund zu formulieren. So empfahl sie ein bundesweites Baukosten-Moratorium: Neue geplante Vorschriften, und alles, was den Bau die kommenden Jahre verteuert oder verteuern wird, müsse einem Realitätscheck unterzogen werden. „Zudem brauchen wir eine bundesweite Offensive für Planungsbeschleunigung – auch für den Wohnungsbau. Länder und Kommunen brauchen mehr Freiheit“, forderte die NRW-Bauministerin. 

Link zu den „Wohnraumförderbestimmungen 2023“

https://www.mhkbd.nrw/sites/default/files/media/document/file/2023-02-15-mhkbd-wfb-2023-public.pdf

Videoclip vom Neujahrsempfang der
Architektenkammer NRW

Der Wohnungsbau und die öffentliche Wohnraumförderung in NRW waren auch Themen auf dem Neujahrsempfang der Architektenkammer NRW am 26. Januar 2023 in Düsseldorf. Zwei kurze Statements von AKNW-Präsident Ernst Uhing und NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach finden Sie im Video unten.

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