Wohnungsbau als wichtiges gemeinsames Thema

Der Wohnungsbau als wichtiges Fundament für die Stabilität der Städte- und Gemeinden sowie die Novellierungen der Bauordnung und des Baukammerngesetzes Nordrhein-Westfalens standen im Mittelpunkt eines Gespräches, das AKNW-Präsident Ernst Uhing und NRW-Bauminister Michael Groschek Mitte Dezember geführt haben. Der Lüdenscheider Architekt, der seit November an der Spitze der Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in NRW steht, hatte dem Minister einen Antrittsbesuch abgestattet.

23. Dezember 2013von Leh

Michael Groschek gratulierte Ernst Uhing zu seiner Wahl durch die Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW und drückte zugleich den Wunsch aus, die von jahrzehntelangem Vertrauen geprägten Beziehungen zwischen Ministerium und Kammer fortzusetzen. Politisch kündigte er gegenüber dem AKNW-Präsidenten die Überarbeitung der Wohnraumförderbedingungen an. Ergebnisse werden am 7. Januar 2014 vorgestellt, so der Minister. Der AKNW-Präsident machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass die Aktion "Impulse für den Wohnungsbau" Vorschläge zur Weiterentwicklung der Wohnraumförderung erarbeitet habe, die ebenfalls in den nächsten Wochen der Öffentlichkeit vorgestellt würden.

Mit Blick auf die Überarbeitung der Landesbauordnung besprachen Groschek und Uhing die vorgesehene Aufgabe der sogenannten "Schlusspunkttheorie". Man vereinbarte im Rahmen des Novellierungsprozesses einen intensiven Austausch über die Vor- und Nachteile, die mit einem solchen Paradigmenwechsel verbunden sind. "Die Vorteile, die die ,Schlusspunkttheorie‘ für Bauherren und Behörden vorbildhaft anbietet, dürfen nicht leichtfertig aufgegeben werden", machte Ernst Uhing deutlich.

Als von höchstem Interesse für die Architekten und Stadtplaner in NRW bezeichnete Uhing gegenüber dem Minister außerdem die Novellierung des Baukammerngesetzes. Nachdem der Bundesgesetzgeber den Begriff der Partnerschaftsgesellschaft haftungsbeschränkend erweitert habe, sei es wünschenswert, dass die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der AKNW durch den Landesgesetzgeber nun ermöglicht werde, betonte Ernst Uhing. Es bestehe eine hohe Dringlichkeit einer Neuordnung: "Der Architektenkammer NRW liegen hierzu bereits zahlreiche Anfragen vor", so Uhing.

Zum Abschluss wurde neben der Fortsetzung gemeinsamer Gespräche auch die Fortführung und Weiterentwicklung gemeinsamer Projekte vereinbart. 

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