Die gesetzlichen Bestimmungen zum „Besonderen Artenschutz“ sind sowohl für die Arbeit der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner als auch für Bauherren in allen Planungs- und Genehmigungsverfahren von hoher Bedeutung. Geschützt sind bestimmte Tiere und Pflanzen sowie auch deren Lebensstätten. Artenschutz spielt nicht nur in der freien Landschaft, sondern auch im besiedelten Bereich eine große Rolle, da auch hier zahlreiche seltene, gefährdete und hoch spezialisierte Arten vorkommen. Der Leitfaden soll zur Akzeptanzsteigerung und zum besseren Verständnis der Belange des Artenschutzes als unverzichtbarer Bestandteil unseres Lebensraumes in allen Planungs- und Genehmigungsverfahren beitragen.