BauO NRW

Am 12. Juli 2018 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Damit ist zum 1. Januar 2019 die BauO NRW 2018 in Kraft treten. Es handelt sich um eine grundlegende Novelle, mit der die Landesbauordnung stärker an die Musterbauordnung angeglichen wird.

Die wesentlichen Änderungen:

Die Tiefe der Abstandfläche wurde verändert, um dichteres Bauen zu ermöglichen und Nachverdichtungspotentiale zu heben. Die Regelungen zum Brandschutz wurden an die MBO angepasst, was auch die Einführung der Gebäudeklassen 1 bis 5 mit sich bringt. Das bisherige Freistellungsverfahren blieb erhalten.

Unverändert zur geltenden Rechtslage der BauO 2000 kann die Bauherrschaft beantragen, dass für ihr Bauvorhaben ein Genehmigungsverfahren durchgeführt wird. Es bleibt bei einer gesetzlich geregelten Stellplatzpflicht. Beabsichtigt ist eine Rechtverordnung, die aber nur das unverzichtbare Minimum an Stellplätzen festschreiben soll. Die Gemeinden können selbst Regelungen über das Erfordernis von Stellplätzen treffen.

Das Gesetz hat die Vorschriften zur Barrierefreiheit im nordrhein-westfälischen Bauordnungsrecht neugefasst. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern müssen seitdem barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein müssen. Öffentlich zugängliche Anlagen müssen im erforderlichen Umfang barrierefrei sein. Zurdem wurde die DIN 18040 durch Verwaltungsvorschrift als technische Baubestimmung eingeführt, um Klarheit und Transparenz gegenüber dem am Bau Beteiligten zu schaffen.

Mit dem Gesetz wurde die Durchführung einer Vollständigkeitsprüfung von eingereichten Bauvorlagen durch die Bauaufsichtsbehörde binnen zwei Wochen verankert. Sind die Unterlagen unvollständig oder mit Mängeln behaftet, hat die Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe die Bauherrschaft zur Nachbesserung aufzufordern. Neu eingeführt wurde auch der qualifizierte Tragwerksplaner, entsprechende Listen sind bei der Architektenkammer und der Ingenieurkammer-Bau zu führen.

Als Mitgliederservice hat die AKNW eine Synopse zur BauO NRW erstellt. Diese stellt die BauO NRW 2018 den bisher gültigen Regelungen aus der BauO NRW 2000 bzw. der für das Bauproduktenrecht geltenden Fassung der BauO 2016 gegenüber. Zugleich werden die Begründungen des Gesetzgebers zu den Änderungen dargestellt.

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